EU-Pläne gefährden Mittelstandsförderung
(Berlin) - Der VDB hat zum zweiten Entwurf der Europäischen Kommission zur Reform des Beihilferechts eine Stellungnahme abgegeben. Die De-minimis-Verordnung ist wichtige Grundlage der Arbeit von Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Ihre Aufgabe ist die Förderung des Mittelstands mit Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen. Für eine anteilige Risikoteilung mit dem Staat müssen beihilferechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Diese Regelungen werden von der EU gerade überarbeitet.
"Wenn die EU das Beihilferecht wie geplant reformiert, können Bürgschaftsbanken und MBGen kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr wie bisher unterstützen", erklärt der VDB-Vorsitzende Dr. Stefan Papirow zum aktuellen Vorschlag der Kommission für eine neue De-minimis-Verordnung.
Insbesondere die Einführung von Bilanzkennzahlen, die über die Förderfähigkeit von Unternehmen entscheiden sollen, droht die Fördermöglichkeiten massiv einzuschränken. Denn Kennzahlen berücksichtigen keine Zukunftsaussichten oder Branchenentwicklungen. "Kennzahlen sind das falsche Mittel. Wenn wir Unternehmen nur danach bewerten, fällt ein Großteil durch das Raster. Die Unternehmen, die die Unterstützung am meisten brauchen, könnten dann nicht mehr gefördert werden und die gesamte Mittelstandsförderung wäre in Gefahr - bundesweit!", befürchtet Papirow.
Schwierig ist aus Sicht von Bürgschaftsbanken und MBGen auch eine geplante Laufzeitverkürzung: "In ihrem Grünbuch zur Langfristfinanzierung betont die EU noch wie wichtig das ist, will aber jetzt die Laufzeit von Förderungen auf fünf bzw. zehn Jahre begrenzen. Das ist widersinnig. Gerade der Mittelstand braucht langfristige Finanzierungen, um Maschinen oder Anlagen betriebsgerecht und entsprechend ihrer Nutzungsdauer zu finanzieren. Die Folge wären verkürzte Laufzeiten und damit höhere Tilgungsraten für Kredite. Die Finanzierungssituation des Mittelstand würde noch schwieriger oder sogar existenzbedrohend", so der Vorsitzende des VDB.
Der VDB hält zudem eine Anhebung der Obergrenze für Beihilfen auf 500.000 Euro für sinnvoll, weil schon jetzt die Grenze schnell erreicht wird. Durch Inflation und Basel III werden Eigenkapitalanforderungen und Finanzierungsbedarf im Mittelstand künftig noch weiter steigen.
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