EU-Patientenrichtlinie: Unfallversicherung bietet Mithilfe bei europäischen Standards in der Unfallmedizin an / Umfassende Kompetenz in der Heilbehandlung und Rehabilitation von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
(Berlin) - Am 28. Februar 2011 hat der EU Ministerrat die "Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" verabschiedet. Darin werden die Voraussetzungen beschrieben, unter denen Patienten in einem anderen Mitgliedstaat einen Arzt aufsuchen und sich behandeln lassen können. Die Verfahren der medizinischen Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben in ihren Grundfesten unberührt.
Zur Verbesserung der medizinischen Behandlung innerhalb der EU-Länder sieht die Richtlinie zudem den Aufbau von "Europäischen Referenznetzwerken" vor. In ihnen sollen Gesundheitsdienstleister und medizinische Fachzentren zu Gunsten einer optimalen Patientenversorgung zusammenarbeiten und ihr Wissen austauschen.
Die gesetzliche Unfallversicherung kann in diesem Rahmen ihr Know-how in der Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten einbringen. Allein die berufsgenossenschaftlichen Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung verfügen über mehr als 100 Jahre Erfahrung in der Unfallmedizin. Die Bandbreite der Versorgung in den BG-Kliniken reicht von der Akutversorgung bis zur Rehabilitation. Neben allen Sparten der Grundversorgung verfügen sie über ein hoch differenziertes Wissen in medizinischen Spezialgebieten wie schweren Brandverletzungen, Handchirurgie oder Querschnittlähmungen.
"Die gesetzliche Unfallversicherung bietet gemeinsam mit den BG-Kliniken an, den Aufbau der Referenznetzwerke mit ihrer Kompetenz zu unterstützen", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auf europäischer Ebene könne so die Verbreitung von Fachwissen gestärkt und Qualitätsmaßstäbe vermittelt werden, die aus langer Forschungspraxis erwachsen sind.
Hintergrund
In den BG-Kliniken wurden 2009 mehr als 110.000 Patienten stationär und über 320.000 ambulant versorgt. Gemeinsam verfügten die Kliniken über 4319 Betten, davon 495 für Querschnittgelähmte und 64 für Schwerbrandverletzte.
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