Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

EU-Ministerrat beschließt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung / VATM: Nun kommt es auf eine ausgewogene Umsetzung an

(Berlin) - Erwartungsgemäß hat der EU-Ministerrat Justiz und Inneres in seiner Sitzung am 21. Februar in Brüssel dem zuvor vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2005 beschlossenen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt.

Nun liegt es in der Hand der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu erarbeiten. „Wir wünschen uns einen ausgewogenen Entwurf. Auf der einen Seite sollen die Möglichkeiten der staatlichen Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung verbessert werden. Gleichzeitig gilt es jedoch, die Belastungen für Bürger und Wirtschaft auf ein Mindestmaß zu reduzieren“, fasst Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e.V. (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehr- wertdiensten) seine Erwartungen an die Richtlinienumsetzung zusammen.

„Um Grundrechtsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, unüberschaubare Datenfluten und unangemessene Zusatzkosten zu vermeiden, sollten sich die nationalen Vorgaben an den EU-rechtlich vorgesehenen Untergrenzen orientieren“, so Jürgen Grützner. „Dies muss insbesondere mit Blick auf die Mindestspeicherfrist von sechs Monaten und die zu speichernden Datenarten gelten.“ Wichtig ist ferner, die Abfrage gespeicherter Daten auf Fälle zu beschränken, die der Prävention oder Verfolgung erheblicher Straftaten dienen. „Eine hierüber hinausgehende Ausweitung der Abfragemöglichkeiten würde zu einer nicht mehr zu bewältigenden Flut von Anfragen führen“, befürchtet Jürgen Grützner.

Für die von der Vorratsdatenspeicherung betroffene Telekommunikationswirtschaft ist es außerdem von größter Bedeutung, dass sie hinsichtlich hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten angemessen entschädigt werden. „Selbstverständlich wird die Telekommunikationsbranche die Strafverfolgungsbehörden dabei unterstützen, mittels gespeicherter Daten eine effizientere Verbrechensprävention und Strafverfolgung zu gewährleisten. Nichts desto trotz handelt es sich hierbei um eine originär staatliche Aufgabe, deren Kosten nicht auf Private abgewälzt werden können“, erläutert Jürgen Grützner.

Mit Blick auf die zu erwartende EU-Richtlinie hatte das Bundestagsplenum in der vergangenen Woche einen Beschluss gefasst, in dem sich die Abgeordneten dafür aussprechen, die Umsetzung der europäischen Regeln zur Vorratsdatenspeicherung eng an den Mindestvorgaben auszurichten und eine zeitnahe Entschädigungsregelung zugunsten der betroffenen Wirtschaft vorzulegen. Jürgen Grützner: „Dieser Beschluss ist von Seiten des VATM e.V. ausdrücklich begrüßt worden (siehe PM 03/2006 vom 30.01.2006). Er bietet aus unserer Sicht einen guten Ausgangspunkt für das nun beginnende nationale Gesetzgebungsverfahren.“

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Andreas Gerdau, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

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