EU-Lieferkettengesetz: Geringere geografische Risiken beachten
(Berlin) - Am 1. Juni stimmt das Plenum des Europäischen Parlaments über den Bericht für ein EU-Lieferkettengesetz und den anschließenden Beginn möglicher Trilogverhandlungen ab. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Durch den Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz sehen sich Handwerksbetriebe großer Rechtsunsicherheit, Bürokratie und unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt. Weiterhin besteht die große Gefahr, dass die unmittelbar vom Lieferkettengesetz betroffenen Unternehmen faktisch verpflichtet sind, ihre Auflagen auf alle ihre Geschäftspartner zu übertragen.
Dann müssten auch Handwerksbetriebe, die in der Regel lediglich in europäische Lieferketten eingebunden sind, umfangreiche Informationen bereitstellen. Das läuft aber der Tatsache entgegen, dass die EU im internationalen Vergleich zu den Regionen mit den höchsten Menschenrechts- und Umweltstandards gehört. Geringere geografische Risiken müssen im Rahmen einer Priorisierung der Risiken eine entscheidende Rolle spielen.
Nur da, wo ein tatsächliches Risiko besteht, sollen alle Pflichten auch in der Lieferkette gelten. Allerdings müssen diese zwingend auch für Kleinstbetriebe handhabbar sein. Grundsätzlich muss das Haftungsrisiko für den Auftraggeber beschränkt werden, wenn dieser eine angemessene Risikobewertung vorgenommen hat. Nur so kann Rechtssicherheit geschaffen und verhindert werden, dass KMU mit überzogenen Pflichten konfrontiert werden."
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