Pressemitteilung | Industrieverband Agrar e.V. (IVA)

EU legt "Substitutionskandidaten" fest / Mittelzulassung: Auf Behörden kommt mehr Aufwand zu

(Brüssel/Frankfurt am Main) - Die Europäische Kommission hat mit der jetzt beschlossenen Durchführungsverordnung, die eine Liste mit 77 zu ersetzenden Wirkstoffen ("Substitutionskandidaten") festlegt, die Grundlagen für eine weitere Hürde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geschaffen: die sogenannte vergleichende Bewertung. Für die Zulassungsbehörden in Deutschland und den anderen EU-Staaten bedeutet das, dass sie ab August 2015 jeden neuen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das einen der gelisteten Wirkstoffe enthält, darauf prüfen müssen, ob möglicherweise risikoärmere Lösungen zur Verfügung stehen.

"Was in der Theorie gut klingt, hat in der Praxis seine Tücken. Die Behörden müssen jetzt eine Vielzahl von zusätzlichen Erwägungen bei der Zulassung eines Pflanzen-schutzmittels treffen - dabei sind die Verfahren auch ohne vergleichende Bewertung schon sehr komplex und zeitintensiv", kommentiert Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), und stellt klar: "Die Listung eines Wirkstoffs als Substitutionskandidat, die jetzt von der EU vorgenommen wurde, ändert nichts daran, dass es sich um Substanzen handelt, die die hohen Sicherheitsanforderungen in der EU erfüllen. Die Wirkstoffe sind sicher - das stellt Brüssel nicht in Frage!"

Im Rahmen der vergleichenden Bewertung können die Behörden in den Mitglieds-staaten, die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Anwendungs-bestimmungen zuständig sind, Verwendungen einschränken, wenn sie der Auffassung sind, dass es bessere Alternativen gibt. Dabei müssen sie aber auch berücksichtigen, dass die Landwirte eine bestimmte Auswahl an Wirkstoffen mit unterschiedlicher Wirkweise benötigen, um Resistenzen vorzubeugen. So findet man auf der Liste auch wichtige Pflanzenschutz-Wirkstoffe, ohne die der Ökolandbau kaum auskommt. Hier gilt, dass die vergleichende Bewertung die wirksame Bekämpfung zum Beispiel von Schadpilzen nicht gefährden soll.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrieverband Agrar e.V. (IVA) Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2556-1281, Fax: (069) 2556-1298

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