Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

EU-Kulturförderprogramm für 2004 mit dem Schwerpunkt "Erhalt des kulturellen Erbes" gestartet / Deutscher Kulturrat berät kostenlos Antragssteller

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, informiert, dass die Bewerbungsrunde 2004 für das EU-Förderprogramms KULTUR 2000 angelaufen ist. Gefördert werden von der Europäischen Union (EU) europäische Kulturprojekte ab einem Gesamtvolumen von 100.000 Euro, die von Organisationen aus mindestens drei Ländern gemeinsam durchgeführt und kofinanziert werden.

Schwerpunkt dieser EU-Ausschreibung ist der Bereich Erhalt des kulturellen Erbes. Es werden jedoch auch einige Projekte aus der bildenden und der darstellenden Kunst unterstützt sowie der Bereich Buch, Lesen und Übersetzung. Die Zuschüsse variieren zwischen 50.000 und 150.000 Euro pro Jahr bei einjährigen und bis zu 300.000 Euro bei mehrjährigen Projekten. Der Zuschuss darf dabei maximal 50 bzw. 60 % der Projektkosten betragen. Besonderer Wert wird auf Projekte gelegt, in denen die 15 bisherigen EU-Mitgliedstaaten mit den neuen Mitgliedstaaten kooperieren.

- Zum kulturellen Erbe zählt das bewegliche, architektonische, archäologische und auch das immaterielle Kulturerbe, also: Kulturgeschichte, historische Archive und Bibliotheken, Kulturstätten und Kulturlandschaften. Bei den förderungswürdigen europäischen Kooperationsprojekten geht es in erster Linie um die Aufwertung und Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes. In den am Projekt beteiligten Ländern sollen gemeinsam optimale Verfahren entwickelt und die Ergebnisse zum Beispiel durch Wanderausstellungen oder durch andere Mittel verbreitet werden. Ziel ist neben dem Erhalt in besonderem Maße auch die Sensibilisierung und der Zugang der Öffentlichkeit zum kulturellen Erbe. Im Jahr 2004 werden in dieser Kategorie 90 einjährige Projekte sowie etwa 15 mehrjährige Kooperationsabkommen werden von der EU gefördert.

- Zum Bereich Bildende Kunst gehören Koproduktionen aus den Bereichen Malerei, Plastik, Fotografie, Videokunst, Cyber-Art, Architektur, Design, Graphic-Arts etc. Austausch von Künstlern und die Verbreitung von Werken/Koproduktionen in den teilnehmenden Staaten. Zehn einjährige Projekte sowie ein bis zwei mehrjährige Projekte werden von der EU bezuschusst.

- Zum Bereich Darstellende Kunst gehören Theater, Tanz, Musik, Oper, Musiktheater, Straßentheater und Zirkus: Auch hier geht es um Koproduktionen, den Austausch von Künstlern und die Verbreitung von Werken und Koproduktionen in den teilnehmenden Staaten. Zwanzig einjährige Projekte sowie ein bis zwei mehrjährige Projekte werden von der EU bezuschusst.

- Bei der Buch-, Lese- und Übersetzungförderung sind in erster Linie Verlage angesprochen. Es werden fünfzig Projekte zur Übersetzung von nach 1950 veröffentlichten literarischen Werken (Belletristik) europäischer Autoren von der EU unterstützt. Vorrang haben Werke, die in den weniger verbreiteten europäischen Sprachen - einschließlich der Regionalsprachen und der Sprachen der Beitrittsstaaten - verfasst sind oder in diese übersetzt werden. Des weiteren werden zwanzig Projekte zur Übersetzung von Werken der europäischen Geistes- und Sozialwissenschaften unterstützt und sieben einjährige Projekte mitfinanziert, die darauf abzielen, in Europa das Lesen zu fördern.
Als federführender Antragsteller oder Kooperationspartner können sich öffentliche oder private kulturelle Einrichtungen beteiligen, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind (keine Individuen) und aus einem der folgenden am Programm teilnehmenden Staaten kommen:

- aus den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich

- aus den EFTA/EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen

- aus den folgenden zwölf Beitrittsländern: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Bewerbungsfrist für einjährige Projekte ist der 30. Oktober 2003, für mehrjährige Projekte der 14. November 2003.

Der Deutsche Kulturrat e.V. ist gemeinsam mit der Kulturpolitischen Gesellschaft Träger der nationalen Kontaktstelle für das EU-Kulturförderprogramm KULTUR 2000 dem Cultural Contact Point (CCP). Wie in jedem Jahr steht der CCP den Antragstellern und allen, die eine Teilnahme am EU-Kulturförderprogramm für 2004 in Erwägung ziehen, gerne beratend zur Verfügung.

Die offiziellen Antragsunterlagen sind in deutscher Sprache auf unserer Homepage www.kulturrat.de/ccp abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Chausseestr. 103, 10115 Berlin Telefon: 030/24728014, Telefax: 030/24721245

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