EU-Kommission: Vorschlag für Lebensmittelwerbung schießt weit über das Ziel hinaus
(Wiesbaden) - Die Werbung für Lebensmittel soll europaweit unverhältnismäßig stark reglementiert werden. Der gestern vorgelegte Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben und Werbeaussagen für Lebensmitteln bedeutet das Aus für viele vertraute und erfolgreiche Werbebotschaften, wenn er in dieser Form tatsächlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden sollte: Künftig sollen generelle Werbeaussagen zum allgemeinen Wohlbefinden (z. B. "hilft ihrem Körper, mit Stress besser fertig zu werden") verboten sein. Unzulässig sind auch Werbeaussagen, die sich auf die psychische Funktionen oder Verhaltensfunktionen beziehen. Konkret heißt das Schluss mit "Haribo macht Kinder froh" oder "Red Bull verleiht Flügel".
"Mit derart weitgehenden Restriktionen schießt die EU-Kommission weit über das Ziel hinaus", sagt Wolfgang Hainer, Geschäftsführer der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM). Ursprünglich beabsichtigte die Kommission, ungleiche Marktbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten bei gesundheitsbezogenen Angaben und Werbeaussagen zu beseitigen. Durch die Harmonisierung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedssstaaten soll der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden. "Dies ist aus Binnenmarktaspekten grundsätzlich erwägenswert, darf aber nicht dazu führen, das Recht auf freie kommerzielle Meinungsäußerung unverhältnismäßig einzuschränken und die Werbebranche ihrer gestalterischen Freiheit zu berauben", so Hainer. Dies widerspreche allen Aussagen der Europäischen Kommission, für eine Deregulierung und Liberalisierung der Märkte einzutreten.
So soll nicht nur eine Positivliste mit zulässigen nährwertbezogenen Angaben ("fettarm", "hoher Ballaststoffgehalt") erstellt werden, sondern der Vorschlag sieht auch vor, ein Verzeichnis für bereits anerkannte spezifisch gesundheitsbezogene Werbeaussagen, wie z. B. "Kalzium ist gut für die Zähne", einzurichten. Andere - nach Meinung der Kommission - noch nicht allgemein anerkannte gesundheitsspezifische Werbeaussagen, wie etwa "Vollkornbrot kann ihr Herz gesund erhalten", sollen vor ihrer Zulassung einem aufwendigen Prüfverfahren der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit unterzogen werden. Die Dauer dieses Verfahrens beträgt mindestens neun Monate. "Ein Alptraum für jeden Werbungtreibenden, denn bei der Länge und dem bürokratischen Aufwand des Prüfverfahrens wird es unmöglich, eine Werbekampagne zu planen, da nicht klar ist, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfällt", so Carolin Zapf, stellvertretende Geschäftsführerin der OWM.
Ebenfalls verboten werden sollen sämtliche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol. Neben dem Verbot für Angaben bezüglich schlankmachender Wirkung oder Gewichtskontrolle, sollen auch Verweise auf Aussagen oder befürwortenden Stellungnahmen von Ärzten oder anderen Gesundheitsexperten künftig nicht mehr zulässig sein.
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