Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

EU-Kommission schlägt einheitliche Mineralölsteuer für „Gewerbediesel“ vor

(Frankfurt/Main) - Die Europäische Kommission hat auf ihrer Sitzung am 24. Juli einen neuen Vorschlag zur Angleichung der Mineralölsteuersätze in der EU vorgelegt. Geplant ist ab dem Jahr 2010 ein einheitlicher Mineralölsteuersatz auf „gewerblich genutzten“ Dieselkraftstoff von 350 Euro auf 1000 Liter. Bereits ab 2003 sollen nur noch Abweichungen in einem „Fluktuationsband“ von 100 Euro gegenüber diesem Zielwert möglich sein. Jahr für Jahr soll dieses Band enger werden, bis der Zielwert von 350 Euro erreicht wird. Dieser Zielwert soll jeweils inflationsbedingt angepasst werden. Bisher gilt lediglich ein Mindeststeuersatz auf Diesel von 245 Euro je 1000 l. Mit diesem Vorschlag kommt die EU-Kommission einer im Weißbuch des vergangenen Jahres zur „europäischen Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ getroffenen Ankündigung nach, die Besteuerung gewerblich genutzten Treibstoffs von der Besteuerung des Kraftstoffs für private Zwecke zu entkoppeln.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. sieht in diesem Vorschlag einen wichtigen Schritt hin zur Harmonisierung der verkehrsspezifischen Steuern im EU-Güterkraftverkehr. In Deutschland wurde der Mineralölsteuersatz auf Dieselkraftstoff in den vergangenen Jahren im Rahmen der Ökosteuerreform auf inzwischen 440 Euro je 1000 l kontinuierlich erhöht und liegt bereits heute um 80 % über dem bislang geltenden EU-Mindestsatz. Im nächsten Jahr wird die deutsche Belastung bereits bei 470 Euro liegen. Demgegenüber wurden in anderen EU-Mitgliedsstaaten die fiskalischen Belastungen des Transportgewerbes seit der Treibstoffpreisexplosion im Jahr 2000 durch Mineralölsteuerrückerstattungen zurückgefahren. So liegt die für Lkw effektiv zu zahlende Mineralölsteuer für 1000 l in Frankreich bei 355 Euro, in den Niederlanden bei 312 Euro und in Luxemburg bei 259 Euro und damit deutlich unter dem deutschen Niveau. Daraus ergeben sich unter Berücksichtigung auch unterschiedlicher nationaler Kraftfahrzeugsteuern Steuernachteile eines deutschen Lkw bis zu jährlich 8000 Euro. Diese fiskalischen Wettbewerbsverzerrungen haben ebenso wie die nach wie vor bestehenden Harmonisierungsdefizite in anderen Feldern wie der Überwachung der EU-Sozialvorschriften Marktanteilsverluste deutscher Transportunternehmer zugunsten niedriger belasteter europäischer Konkurrenten zur Folge. Nach aktuellen Schätzungen werden bereits heute knapp 30 % aller Transportleistungen auf deutschen Straßen mit gebietsfremden Lkw erbracht.

Der BGL begrüßt insbesondere, dass die Kommission erstmals einen einheitlichen Steuersatz für „Gewerbediesel“ vorschlägt, bei dessen Umsetzung erneute Steuererleichterungen in den Konkurrenzstaaten verhindert und gleichzeitig finanzpolitischen Begehrlichkeiten zumindest bei der im Wettbewerb relevanten Mineralölsteuer ein Riegel vorgeschoben wird. Allerdings befürchtet der BGL eben aus diesem Grund, dass die Erfolgsaussichten einer Einigung der im Ministerrat zuständigen EU-Finanzminister – dort ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich - auf diesen Kommissionsvorschlag eher gering sein dürften.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

NEWS TEILEN: