EU-Kommission schafft "Made in Germany" ab
(Berlin) - Am 13. Februar hat die EU-Kommission in Brüssel neue Gesetzgebungsvorschläge zur Produktsicherheit und Marktüberwachung vorgelegt. Darin findet sich auch eine Anregung für eine verpflichtende "Made in"-Kennzeichnung nach den sogenannten nicht-präferenziellen Ursprungsregeln aus dem Zollkodex. Dies soll für alle Verbraucherprodukte gelten. Auf dieser Grundlage wäre der Ort des letzten wesentlichen Be- und Verarbeitungsschrittes ausschlaggebend für die "Made in"-Angabe. Begründet wird dieser erneute Vorstoß mit dem Wunsch nach mehr Produktsicherheit für den Verbraucher. Bisher darf freiwillig, zum Beispiel mit "Made in Germany" gekennzeichnet werden, wenn das Produkt aus der Sicht des Verbrauchers seine wesentlichen Produkteigenschaften in Deutschland erhalten hat.
Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband textil+mode, kritisiert den EU-Vorschlag: "Die nicht präferenziellen Ursprungsregeln sind hochkomplex und haben nichts mit Verbraucherschutz zu tun. Wenn aus einem hochwertigen Stoff aus Deutschland in Tunesien ein Anzug genäht wird, ist dem Verbraucher nicht geholfen, wenn "Made in Tunesia" draufsteht." Baumann weist in diesem Zusammenhang auch auf die Folgen für Entwicklungsländer hin: "Die neue Regelung betrifft nicht nur die deutsche Industrie, sondern stigmatisiert auch produzierende Drittländer, die erheblich darunter litten, wenn deren Produkte nicht mehr gekauft würden."
Der neue Vorstoß der EU-Kommission geht von Italien aus und kommt wenige Tage nach Ablehnung eines ähnlichen Vorschlages aus dem Jahr 2005 durch die Mitgliedstaaten. "Der italienische EU-Kommissar Tajani bedient die Forderungen seiner Landsleute", ist sich Baumann sicher. "Das Herkunftsland sagt nichts über die Produktsicherheit aus. Wer das behauptet, will den Verbraucher in die Irre führen. Tatsächlich ist der Verbraucherschutz nur der Deckmantel. Es geht um handelspolitischen Protektionismus zum Schutz nicht mehr konkurrenzfähiger Industrien."
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