Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

EU-Kommission bestätigt Dehoga-Position zu Reisekosten: Beschränkung des Vorsteuerabzugs rechtswidrig

(Berlin) - Die Beschränkung des Vorsteuerabzugs aus Reisekosten, die zum 1.April 1999 in Kraft getreten ist, wird von der EU-Kommission als Verstoß gegen bindendes europäisches Recht gerügt. Die auf Verpflegungs- und Übernachtungskosten eines Unternehmers und seines Personals entfallende Mehrwertsteuer sollte seit diesem Schritt der rot-grünen Koalition im Rahmen des Vorsteuerabzugs nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden können.

In der Antwort auf die Anfrage eines Mitglieds des Europäischen Parlaments weist die Kommission jetzt darauf hin, dass sie der Schröder-Regierung eine Stellungnahme übermitteln wird, um diesem "Verstoß ein Ende zu setzen".

Mit dieser Haltung bestätigt die Europäische Kommission die Position des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), der bereits im Gesetzgebungsverfahren seine rechtlichen Bedenken immer wieder zum Ausdruck gebracht hatte. Bereits im Dezember 2000 hatte der Bundesfinanzhof ebenfalls die immer wieder zu den Verantwortlichen kommunizierte Auffassung des DEHOGA geteilt.

"In diesem Fall hat sich fachliche Kompetenz eindeutig gegen ideologisch geprägte Gesetzgebungswillkür durchgesetzt. Der "Lafontainesche Schnellschuss" war eine Ungerechtigkeit und Konjunkturbremse wie sie im Buche steht. Die Maßnahme hat das Reisekostenbudget der Unternehmen in Millionenhöhe belastet und für schmerzhafte Umsatzausfälle in den Hotels gesorgt. Sie muss nun endlich auch auf Gesetzesebene aus der Welt. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, in dieser Angelegenheit möglichst schnell für Rechtssicherheit zu sorgen und die Vorgaben der EU-Kommission und des obersten deutschen Finanzgerichtes auch umzusetzen", fordert Dr. Erich Kaub, Präsident des DEHOGA.

Aus diesem Grund unterstützt der DEHOGA auch einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der sich mit der Wiederherstellung des umfassenden Rechts auf Vorsteuerabzug beschäftigt und am 8. März in das Parlament in Berlin eingebracht wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Berlin Marc Schnerr M.A., Pressesprecher Am Weidendamm 1A 10873 Berlin Telefon: 030/7262520 Telefax: 030/72625242

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