Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

EU-Kommission benennt die künftig zu regulierenden Märkte / VATM begrüßt Beibehaltung des Wettbewerbskurses

(Berlin) - Die EU-Kommission veröffentlicht am kommenden Dienstag (27. Juni 2006) den Entwurf für eine neue Empfehlung über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die grundsätzlich ex-ante reguliert werden können. Nach Informationen des VATM plant Brüssel, fünf Märkte aus der Regulierung zu entlassen, da hier in den meisten Ländern Europas ausreichender Wettbewerb herrsche.

Bei diesen Märkten dürfte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die Märkte „Öffentliche Orts- und/oder Inlandstelefonverbindungen für Privatkunden an festen Standorten“, „Öffentliche Auslandstelefonverbindungen für Privatkunden an festen Standorten“, „Öffentliche Orts- und/oder Inlandstelefonverbindungen für andere Kunden an festen Standorten“, „Öffentliche Auslandstelefonverbindungen für andere Kunden an festen Standorten“ sowie „Mindestangebot an Mietleitungen“ handeln. Aus der ex-ante-Regulierung herausgenommen werden soll nach den vorliegenden Informationen auch Markt 17, der nationale Großkundenmarkt für Auslands-Roaming. Das Roaming soll künftig über eine EU-Verordnung reguliert werden.

„In vielen Endkundenmärkten hat die Regulierung zu effizienzsteigerndem Wettbewerb mit verschiedenen Anbietern, Produktvielfalt und gesunkenen Preisen geführt. Diese Märkte sollen nun folgerichtig aus der ex-ante-Regulierung entlassen werden“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Auf den Vorleistungsmärkten jedoch, so Grützner weiter, dürfte die Kommission hart bleiben und auch weiterhin Zugangsverpflichtungen und Entgeltgenehmigungen vorsehen. Dies gelte insbesondere für die Modernisierung bestehender Netze zum Beispiel durch Glasfaser. Damit werde den Plänen mehrerer europäischer Incumbents eine klare Absage erteilt, die versucht hatten, trotz Nutzung ihrer Monopolinfrastruktur den Wettbewerbern einen fairen Zugang zu ihren Netzen zu verweigern.

„Die EU-Kommission bestätigt ihren klaren Regulierungskurs, mit dem über effizienten Wettbewerb Innovationen, Investitionen und eine bestmögliche Versorgung der Verbraucher sichergestellt werden. Dieser Kurs folgt seit jeher der Maxime ‚So wenig Regulierung wie möglich, aber effiziente Regulierung wo nötig’. Damit wird auch der Bundesnetzagentur der Rücken gestärkt, die versucht, genau getreu diesem Leitsatz zu handeln. Der deutsche Regulierer hatte Sonderregeln wie von der Bundesregierung in Paragraph 9a der TKG-Novelle vorgesehen, als überflüssig erachtet.“

Mit der Vorlage des Entwurfs der Märkte-Empfehlung am 28. Juni beginnt das bis Ende 2006 laufende Konsultationsverfahren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Andreas Gerdau, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

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