Pressemitteilung | Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)

EU-Kommission bemängelt erneut deutsche Richterbesoldung

(Berlin) - Der Deutsche Richterbund (DRB) nimmt mit Besorgnis den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission vom 24.07.2024 zur Kenntnis. Wie schon in den Berichten der vergangenen Jahre werden Deutschland darin in Bezug auf seinen Umgang mit der Justiz erhebliche Versäumnisse vorgeworfen.

So sind die Jahresbezüge deutscher Richterinnen und Richter zu Beginn ihrer Laufbahn im Vergleich zu den bundesweiten Durchschnittsgehältern insgesamt nach wie vor die niedrigsten in der EU. Bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist die Situation laut Kommission nicht erfreulicher: Auch ihre Einstiegsbesoldung rangiert im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttojahresgehalt im europaweiten Vergleich im untersten Bereich. Die Kommission empfiehlt Deutschland daher, "Maßnahmen zu treffen, um eine angemessene Besoldung der Richter und Staatsanwälte zu gewährleisten und dabei europäische Standards für die Besoldung in der Justiz zu berücksichtigen".

Mit diesem deutlichen Appell greift die EU-Kommission eine der dringendsten Grundforderungen des DRB auf. Die Vorsitzenden des DRB, Andrea Titz und Joachim Lüblinghoff: "In einer Zeit, in der der Rechtsstaat auch in Deutschland zunehmend unter Druck gerät, ist eine funktionierende Justiz wichtiger denn je. Dafür ist neben der ausreichenden Personalausstattung eine angemessene Besoldung unabdingbar. Wer in Zeiten wie diesen an der Justiz spart, spart den Rechtsstaat kaputt!"

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund - Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB) Pressestelle Kronenstr. 73, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061250, Fax: (030) 20612525

(jg)

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