EU-Kommission: Bekämpfung von Kinderpornografie ist kein wichtiges Ziel mehr
(Köln) - Den europäischen Internet-Beschwerdestellen, die gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen, droht das Aus: Die Förderung der EU endet im Juni 2014. Eine Anschlussförderung ist ungewiss. Die unsichere Finanzierung ist jedoch nicht das einzige Problem: Denn die EU-Kommission schreibt künftig Dienstwege vor, nach denen sich die Bekämpfer von Kinderpornografie selbst strafbar machen würden. Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung beim Verband der deutschen Internetwirtschaft eco fordert daher, das bewährte System zu erhalten und weiter zu fördern: "Die Internetwirtschaft hat erfolgreich ein System aufgebaut, mit dem die kriminellen Inhalte schnellstmöglich entfernt werden. Es wäre ein unglaublicher Rückschritt, diesem jetzt die Grundlage zu entziehen."
Zwölf Millionen Euro - eine geringe Summe im Vergleich zu den Mitteln, die die EU beispielsweise in die Rettung maroder Banken investiert. Mit einer Förderung von zwölf Millionen Euro jährlich arbeiten die Safer Internet Center mit 30 Internet-Beschwerdestellen in Europa und sorgen dafür, dass kinderpornografische Darstellungen schnellstmöglich abgeschaltet und die Täter verfolgt werden.
Dieser Tätigkeit droht jedoch mangels finanzieller Mittel das Aus, wenn die bisherige Förderung im Juni 2014 enden sollte. Eine Anschlussfinanzierung ist bis jetzt nicht gesichert. In den neuesten Programmen von Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, werden die Beschwerdestellen nicht mehr ausdrücklich genannt. "Als Betreiber einer der drei deutschen Beschwerdestellen fordert eco deshalb, die Förderung in ihrer bisherigen Höhe ausdrücklich festzuschreiben. Sonst ist unsere künftige Arbeit gefährdet und die Bekämpfung illegaler Internetinhalte würde einen herben Rückschlag erleiden", sagt Süme.
Neue Verfahrensweisen: Rechtswidrig ...
Doch selbst, wenn die EU die notwendigen Gelder bereitstellt, müssen die Beschwerdestellen möglicherweise ihre Arbeit beenden. Grund sind neue Regeln, die Kroes für unter anderem das europäische Beschwerdestellen-Netzwerk INHOPE aufstellen möchte. Bisher kontaktieren die Beschwerdestellen bei begründeten Hinweisen auf Kinderpornografie die Strafverfolgungsbehörden und den Provider, der die Beweise sichert und das Material schnellstmöglich abschaltet. Zukünftig sollen sie die Informationen an eine privat betriebene, europäische Zentrale weitergeben, die dann wiederum Strafverfolger und Provider kontaktiert. Damit würden rechtswidrig Links zu Kinderpornografie zwischen zwei privaten Stellen ausgetauscht.
... und ineffizient
Doch selbst wenn das deutsche Recht geändert würde, um diesen Dienstweg zuzulassen: Er verlängert die Dauer zwischen dem Eingang des Hinweises und dem Entfernen des Materials. "Wenn Kinderpornografie auf deutschen Servern gefunden wird, kontaktieren wir Polizei und Provider direkt - so bekommen wir das Material meist in 24 Stunden aus dem Netz. Jetzt sollen wir Vorfälle aus Deutschland an eine Zentrale irgendwo in Europa melden, die die gleichen Informationen wieder nach Deutschland zurückgibt. Das nützt niemandem, sondern verlängert nur den ganzen Vorgang!", erläutert Süme.
Darüber hinaus beklagt Süme, dass eine Zentralstelle der komplizierten Rechtslage nicht gerecht werden kann: In den Ländern der EU gelten leicht abweichende Definitionen, welche Darstellungen strafbar sind. Eine Zentralstelle könne daher nicht so genau ermitteln wie spezialisierte nationale Beschwerdestellen - auch dies verzögert die schnellstmögliche Abschaltung und die schnelle Verfolgung der Täter.
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