EU-Klimazoll / Kirchhübel: CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU ist fehleranfällig, bürokratisch und handelspolitisch riskant
(Frankfurt am Main) - Als "fehleranfälligen, bürokratischen und handelspolitisch riskanten Klimazoll" lehnt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) den sogenannten CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU, kurz CBAM, in einem neuen Positionspapier ab.
Mit CBAM hat die Europäische Union einen Klimazoll eingeführt. Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen, die Waren aus den Produktgruppen Aluminium, Düngemittel, Zement, Eisen und Stahl sowie Strom in die EU importieren, der Deutschen Emissionshandelsstelle quartalsweise mitteilen, wie viel CO2 bei der Herstellung der nach Europa importierten Güter ausgestoßen wurde. Auf diese rechnerischen CO2-Mengen müssen die europäischen Importeure ab 2026 eine Abgabe zahlen, den sogenannten Klimazoll.
Christian Kirchhübel, stellvertretender Vorsitzender des VhU-Energieausschusses, sagt: "Wir lehnen diesen Klimazoll aus vielen Gründen ab, aber vor allem deshalb, weil niemand seriös sagen kann, wieviel CO2 bei der Herstellung einer Schraube oder eines Magneten in Asien oder Lateinamerika emittiert wurde." Bereits der erste CBAM-Bericht vom Januar 2023 habe gezeigt, wie fehleranfällig und bürokratisch der Mechanismus sei. Kirchhübel: "Ohne immensen personellen und bürokratischen Aufwand der Importeure wird es in der Praxis nicht möglich sein, die CO2-Emissionen exakt zu ermitteln."
Die VhU warnt auch davor, dass der Klimazoll außerhalb Europas als protektionistische Maßnahme verstanden werden könnte, auf die andere Staaten gegebenenfalls mit Sanktionen reagieren. Kirchhübel: "Dass der Klimazoll international als protektionistisch bewertet werden könnte, zeigen unter anderem die erwogene Klage Polens gegen CBAM sowie die Erklärung Indiens vor der WTO. Neue Handelskonflikte wären für die europäische Wirtschaft gefährlich. Sie sollten unter allen Umständen vermieden werden."
Die VhU kritisiert zudem, dass der Klimazoll sein eigentliches Ziel verfehle, die europäischen Industrieunternehmen vor Wettbewerbsnachteilen durch höhere CO2-Kosten an Standorten in der EU zu schützen. "Selbst wenn CBAM in der Praxis funktionieren würde, gilt theoretisch: Ein Ausgleich der Wettbewerbsnachteile wäre nur dann gegeben, wenn nicht nur Importe nach Europa mit einem Zoll belegt würden, sondern wenn auch Exporte aus Europa subventioniert würden. Da Subventionen für Exporte durch die WTO-Regeln zurecht verboten sind, werden lediglich einige heimische Unternehmen durch CBAM vor Importkonkurrenz geschützt, EU-Exporteure hingegen gar nicht, während die EU-Importeure belastet werden. Das ist ein Anti-Freihandels-Durcheinander, das die EU beenden sollte", so Kirchhübel.
Statt eines Klimazolls fordert die VhU, die Schutzmaßnahmen der EU gegen die Verlagerung von Industriebetrieben ins Ausland ("Carbon Leakage") weiterzuentwickeln und sich international stärker für vergleichbare Klimaschutzstandards einzusetzen. Sollte die Politik am Klimazoll festhalten, müssten laut VhU zumindest alle Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der CBAM-Vorschriften genutzt werden. Die VhU nennt in ihrer Position unter anderem die Ermöglichung eines konzerneinheitlichen CBAM-Reportings, eine deutliche Erhöhung der Freigrenze und eine Reduzierung der Pflichtfelder in den Berichten als Maßnahmen zur Entbürokratisierung.
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