Pressemitteilung |

EU-Klage gegen deutsche Verpackungsverordnung ist ein Skandal

(Bonn) - Als Skandal bezeichnen Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV) und der neue Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V. (BVZV) die angekündigte Klage der EU-Kommission gegen die Mehrwegregelung in der deutschen Verpackungsverordnung. Besonders enttäuschend ist aus Sicht der Verbraucherverbände, dass gerade die schwedische EU-Umweltkommissarin Margot Wallström die treibende Kraft ist. "Es ist traurig, dass eine notwendige und zukunftsweisende Regelung nun vor den Europäischen Gerichtshof gezerrt wird, anstatt sie zur Nachahmung zu empfehlen", so Prof. Edda Müller, Vorstand des BVZV.

Durch den Gang zum Europäischen Gerichtshof hat der seit Jahren zwischen Kommission und Bundesregierung um die Verpackungsverordnung schwelende Streit (im Jahr 1995 erhielt Deutschland bereits einen "blauen Brief" aus Brüssel) seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Nach Ansicht der Kommission verstößt die inzwischen 10 Jahre alte Verordnung gegen die Regeln des Binnenmarkts. Hauptkritikpunkt ist die im Rahmen der Verpackungsverordnung vorgegebene Mehrweg-Mindestquote für Getränke, wonach mindestens 72 Prozent der in der Bundesrepublik vermarkteten Getränke in Mehrwegflaschen angeboten werden müssen.

Getrieben von in- und ausländischen Großunternehmen der Getränkeindustrie, aber auch Teilen des Einzelhandels, deren Expansionsdrang durch den Mehrwegschutz hierzulande behindert wird, wird mit der Klage der Kommission auf die Achillesferse der Verpackungsverordnung gezielt. Denn nach geltendem nationalen und EU-Recht müssen Mineralwässer am Quellort abgefüllt werden, was für Bier, Limonaden und Fruchtsäfte nicht gilt. Aus diesen lebensmittelrechtlichen Vorgaben lässt sich nun bei weiten Entfernungen zwischen Quelle und Kunden der prinzipielle Umweltvorteil von Mehrwegflaschen verneinen, denn diese müssten als Leergut wieder zurückgeschafft werden. Blieben also nur Einwegbehälter übrig. Doch gerade diese unterliegen demnächst in Deutschland der Bepfandung. Auf diesem Weg konstruiert die EU-Kommission nun einen Diskriminierungstatbestand zu Lasten von Mineralwasserimporteuren.

Da der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen bisher aber Umweltschutz vor Binnenmarkt-Wirtschaftsinteressen gestellt hat, "könnte die Klage durchaus ‚nach hinten‘ losgehen und das Prinzip Mehrweg gestützt werden", sagte Bodo Tegethoff, Umweltreferent der AgV. Dies gäbe, so der Experte weiter, der im Inland geführten Diskussion über das richtige Instrument beim Mehrwegschutz zusätzlichen Auftrieb. Die Verbraucherverbände fordern seit langem statt Einwegpfand eine Einwegabgabe.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) Heilsbachstr. 20 53123 Bonn Telefon: 0228/64890 Telefax: 0228/644258

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