Pressemitteilung | Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD)

EU-Handelsvertreterrichtlinie muss erhalten bleiben - BDD reicht Stellungnahme bei EU-Kommission ein

(Berlin) - Der BDD spricht sich für die Beibehaltung der EU-Handelsvertreterrichtlinie aus. Eine entsprechende ausführliche Stellungnahme wurde heute im Rahmen einer Konsultation bei der EU-Kommission eingereicht. Die EU-Handelsvertreterrichtlinie definiert EU-weit Regeln für die Vergütung von Handelsvertretern, für den Abschluss und die Kündigung von Handelsvertreterverträgen und für Handelsbeschränkungen nach der Beendigung von Handelsvertreterverträgen. Eine Abschaffung hätte negative Auswirkungen auf den florierenden Direktvertriebsmarkt in Deutschland und würde besonders kleine und mitteständische Unternehmen, sowie deren Handelsvertreter treffen. Damit verbunden wäre zudem eine Abschaffung des einheitlich hohen Schutzniveaus für Handelsvertreter. Dies würde zu Verunsicherung führen und sich somit negativ auf die Rekrutierung neuer Handelsvertreter auswirken.

Jochen Clausnitzer, BDD Geschäftsführer, warnt vor den Risiken einer Abschaffung der EU-weit einheitlichen Regelungen: "Höhere Anwaltskosten, weniger Jobs, weniger Gewinn für Unternehmen und Handelsvertreter, das wären die Folgen einer Aufhebung der gültigen Handelsvertreterrichtlinie. Wir hoffen, dass die neue EU-Kommission ihrem eigenen Anspruch folgt, den europäischen Binnenmarkt zu stärken und keine Rückkehr zu nationalen Einzelregelungen befürwortet. Die EU-Handelsvertreterrichtlinie hat sich seit fast 30 Jahren bewährt. Eine Abschaffung der Richtlinie wäre aus Sicht des BDD kontraproduktiv, da die Richtlinie sowohl Handelsvertretern, als auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die europaweit tätig sind, den Eintritt in die Märkte anderer EU-Staaten erleichtert."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. Verena Coscia, Pressesprecherin Bundesallee 221, 10719 Berlin Telefon: (030) 23635680, Fax: (030) 23635688

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