Pressemitteilung | k.A.

EU-Grundwasserrichtlinie ist Mogelpackung: Richtlinienentwurf bleibt deutlich hinter den Erfordernissen zurück

(Berlin) - Die EU-Kommission hat den Entwurf einer neuen Grundwasserrichtlinie verabschiedet. Ursprüngliches Ziel war es, einheitlich hohe Standards zum Schutz des Grundwassers in allen europäischen Ländern festzusetzen. Unter anderem sollte der so genannte „gute chemische Zustand“ der Gewässer festgeschrieben werden. Danach hätten europaweit Grenzwerte für jene Parameter definiert werden müssen, die für einen guten chemischen Zustand der Gewässer maßgeblich sind. Dazu gehören Schadstoffe wie Arsen oder verschiedene Lösungsmittel. Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zeigte sich jetzt mehr als enttäuscht von dem nun vorliegenden Entwurf: „Es handelt sich hier im Prinzip um eine Mogelpackung.

Die EU hat immer noch nicht definiert, was der so genannte ‚gute chemische Zustand’ eigentlich genau bedeutet“, stellte Dieter Bongert fest, Vizepräsident und wasserpolitischer Sprecher des BGW. „Einheitlich hohe Standards zum Schutz unseres Grundwassers sieht der Entwurf nicht vor. Stattdessen hat die EU-Kommission einen wachsweichen Kompromiss vorgelegt, der zwar die Geldbeutel mancher Mitgliedstaaten schont, aber wenig Gutes für das Grundwasser verheißt. Der kleinste gemeinsame Nenner ist nicht genug, wenn es um Gewässerschutz geht.“

Die Kommission hat lediglich für Nitrat und Pestizide europaweit einheitliche Grenzwerte festgelegt, mit denen ein guter chemischer Zustand nachvollziehbar bestimmt werden kann. Für weitere Schadstoffe gibt es keine Grenzwerte. Es bleibt also letztlich den Mitgliedstaaten überlassen, wie hoch sie ihre Anforderungen an den Grundwasserschutz festlegen. „Zudem sind die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet, eine allmähliche Belastung des Grundwassers mit Schadstoffen zu stoppen bzw. umzukehren. Dafür sollen sie jetzt allerdings bis zu 30 Jahre Zeit haben. Das führt den Grundwasserschutz ad absurdum. Ein flächendeckender, wirksamer Grundwasserschutz ist damit erfolgreich von jenen Ländern verhindert worden, die viel Geld investieren müssten, um sich beispielsweise dem deutschen Standard beim Grundwasserschutz auch nur anzunähern“, kritisierte Bongert das Ergebnis.

Dazu komme, dass der Entwurf wegen seiner zahlreichen Verweise innerhalb der Richtlinie und auch auf die Wasserrahmenrichtlinie nur schwer nachvollziehbar sei. „Viele Bestimmungen enthalten faktisch keine inhaltliche Aussage mehr“, sagte Bongert. Die Begründung der Kommission, für präzise Vorgaben seien das notwendige Wissen und die notwendigen Daten nicht vorhanden, überzeugt den BGW-Vizepräsidenten nicht: „Angesichts von Millionen Euro teuren Forschungsvorhaben beim Grundwasserschutz und der langjährigen Erfahrung in den Mitgliedstaaten bei der Bewirtschaftung des Grundwassers ist diese Begründung mehr als ärgerlich.

Wir werden unsere Position jetzt beim Umweltministerrat und beim Europäischen Parlament einbringen und hoffen, dass diese Gremien mehr Standfestigkeit beim Kampf für ein sauberes Grundwasser beweisen werden. Schließlich ist unser Grundwasser auch die Grundlage für unser Trinkwasser. Und wenn andere Länder hier schlampen, kann das auch für das deutsche Grundwasser Folgen haben. Gewässerschutz muss länderübergreifend praktiziert werden, denn Grundwasser hält sich nicht an Ländergrenzen.“

Dem BGW geht es vor allem um einen effektiven Grundwasserschutz. Hierfür müssen europaweit Einträge in das Grundwasser vor allem aus dem Bereich der Landwirtschaft wirksam verhindert werden. Ergänzend können Gewässerschutzziele wirken, wenn sie einheitlich festgelegt sind und sich an einem möglichst naturnahen Grundwasser orientieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: 030/280410, Telefax: 030/28041520

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