EU-Gleichstellungsrichtlinie: Werbebranche setzt sich in Brüssel durch
(Brüssel/Berlin) - Die Europäische Kommission beabsichtigt nicht mehr, Darstellungen von Frauen und Männern in der Werbung der Wirtschaft sowie in den redaktionellen Teilen der Medien durch staatliche Vorgaben in ein enges Korsett zu zwängen. Der zweite Entwurf einer entsprechenden Gleichstellungsrichtlinie betont ausdrücklich die Ausklammerung der redaktionellen Teile von Medien sowie der Werbung aus dem geplanten Reglementierungsprojekt. Das Papier wurde am 5. November 2003 von der EU-Kommission verabschiedet und von der zuständigen EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou veröffentlicht.
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), dem die Richtlinie vorliegt, begrüßt grundsätzlich die Kehrtwendung der EU-Kommission in Sachen Presse und Werbung, gegen die er Front gemacht hatte: Das behördliche Vorhaben wäre ein ungeheuerlicher Versuch des Eingriffs in die von den Verfassungen der Mitgliedsländer geschützte redaktionelle Arbeit der Medien und der Markt-Kommunikation der Wirtschaft gewesen. Brüssels Reglementierungsplan hätte außerdem im Widerspruch zu den Bekundungen der EU-Politik bestanden, dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang einzuräumen. Durch die funktionierenden Systeme der Selbstkontrollorgane in den Mitgliedstaaten erübrige sich eine europarechtliche Zensur.
Der ZAW, der in Sachen Werbefreiheit neben den Agenturen und den Medien auch für die werbungtreibende Wirtschaft spricht, wirft der Kommission trotz des jetzt abgespeckten zweiten Entwurfs unnötige Gleichmacherei in der EU vor. Das Verbot geschlechtsspezifisch kalkulierter privater Versicherungen wäre ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Versicherungsmärkte. Im Ergebnis würden sich alle Konsumenten erheblich schlechter stellen Männer wie Frauen.
Offen bleibe, welche Folgen der Eingriff in die europäischen Versicherungsmärkte auch für deren Marktkommunikationspolitik hätte. Aufgebaute Markenwerte würden gegebenenfalls nicht nur vernichtet. Es sei auch nicht auszuschließen, dass sich das Angebotsvolumen der Versicherungswirtschaft verringere und damit auch die Menge der Werbung. Die Versicherungsbranche gehört zu den werbeintensiven Branchen in Deutschland.
Nach ZAW-Informationen ist zu erwarten, dass der Richtlinienentwurf der Kommission Jahre im Ministerrat liegen wird. Das Reglementierungswerk muss einstimmig von den 25 EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden, die ab 1. Mai 2004 die Europäische Union bilden. Das EU-Parlament wird sich vermutlich vor der Europawahl im Juni 2004 nicht mehr mit dem Dossier befassen.
Quelle und Kontaktadresse:
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