"EU-Führerscheintourismus" muss unterbunden werden! / DPolG: Derzeitige Rechtslage gefährdet Verkehrssicherheit
(München) - Hermann Vogelgsang, stellvertretender Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), hat im Interesse der Verkehrssicherheit ein entschiedenes Vorgehen gegen den EU-Führerscheintourismus angemahnt, um die Umgehung deutschen Rechts unter dem Deckmantel der EU endlich zu unterbinden. Er forderte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auf, diese Problematik auf EU-Ebene zu erörtern. Sein Treffen mit dem für die Bereiche Justiz und Inneres zuständigen Vizepräsidenten der EU-Kommission Jacques Barrot wäre dafür eine sehr gute Gelegenheit. Es ist an der Zeit, nicht nur diplomatische Nettigkeiten auszutauschen, sondern die EU-Behörden auch in die Pflicht zu nehmen, sagte Hermann Vogelgsang am 21. Juli 2008 in München.
Die derzeitige Rechtslage ist es nichts anderes als ein Freibrief, um die nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis abzulegende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (sog. Depperltest) zu umgehen, beschreibt Michael Hinrichsen, das für diese Thematik zuständige DPolG-Vorstandsmitglied, die Situation. Für die Erlangung eines Führerscheins eines anderen EU-Landes ist lediglich die scheinbare Wohnsitznahme in einem von diesen erforderlich. Länder mit florierendem Führerscheintourismus sind vor allem Tschechien, die Slowakei und Slowenien.
Er weist darauf hin, dass deutsche Polizei- und Führerscheinbehörden in der Praxis faktisch kaum überprüfen können, ob tatsächlich ein solcher Wohnsitz begründet oder lediglich nur pro forma angemeldet wurde. Es sei bezeichnend, das spezielle Dienstleister im Internet zur Umgehung deutschen Rechts ganz offen ihre Hilfe dazu anbieten. Hermann Vogelgsang hierzu: Diesem Treiben muss endlich Einhalt geboten werden!
Das Problem kann nach Ansicht der DPolG gelöst werden, wenn vor Erteilung einer Fahrerlaubnis durch ein anderes EU-Land das Herkunftsland des Antragstellers beteiligt und in die Entscheidung über die Fahreignung eingebunden wird. Hierzu muss eine entsprechende Regelung in der EU-Führerscheinrichtlinie erfolgen.
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