EU-Entschließung zur öffentlichen Daseinsvorsorge: VKU sieht Etappensieg für kommunale Unternehmen
(Köln) - Der Verband kommunaler Unternehmen e.V., Köln, bewertet die Entschließung des EU-Parlaments vom 14. Januar, wonach die Leistungen der Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und Städte bleiben soll und insbesondere eine Liberalisierung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung abgelehnt wird, als wichtigen Etappensieg für die kommunalen Unternehmen. "Wir hoffen, dass diese Botschaft nun auch die Europäische Kommission, insbesondere die Generaldirektion Wettbewerb, erreicht", so VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Schöneich in einer ersten Stellungnahme. Gerade für Deutschland treffe zu, dass eine Vielzahl von Leistungen der Daseinsvorsorge in fairem Wettbewerb erbracht werde. Der VKU begrüße die Feststellung des EP, dass dabei private und öffentliche Unternehmen gleich behandelt werden müssen. "Wir bedauern jedoch, dass das EU-Parlament - wenn auch nur mit einer Stimme Mehrheit - auch beschlossen hat, das Recht der Kommunen auf Eigenproduktion der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ohne öffentliche Ausschreibung nur dann anzuerkennen, wenn das kommunale Unternehmen innerhalb des Gemeindegebiets tätig ist." Der VKU hatte sich gegen die Einführung dieses so genannten Territorialprinzips ausgesprochen, weil viele seiner Mitgliedsunternehmen auch außerhalb der Stadtgrenzen aktiv sind. "Dieses Handicap für kommunale im Vergleich zu privaten Unternehmen ist praxisfern und wettbewerbsfeindlich", so Schöneich. "Aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse setzen wir aber weiterhin auf den Erfolg unserer Überzeugungsarbeit."
Besonders erfreulich sei die klare Ablehnung einer Liberalisierung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch das EP. "Modernisierung statt Liberalisierung der Wasserwirtschaft heißt das Motto des VKU, das nun auch erstmalig vom Parlament aufgegriffen wurde", betont Schöneich. In diesem Rahmen könnten Leistungsvergleiche (freiwilliges Benchmarking), der Ausbau von Kooperationen, die Weiterentwicklung wettbewerbsgerecht aufgestellter Unternehmen sowie auch die Gleichbehandlung öffentlicher und privater Unternehmen in steuerlicher Hinsicht gefördert werden. Sektorielle Regelungen des Binnenmarktes im Wasser- und auch im Abfallbereich seien damit vom Tisch.
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