EU einigt sich über die Revision der AVMD-Richtlinie: Der große Wurf ist ausgeblieben - einige positive Entwicklungen
(Berlin) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt, dass sich heute EU-Kommission, Europäisches Parlament und der Rat auf die wesentlichen Kompromisse zur Revision der Audiovisuellen Mediendienste (AVMD)-Richtlinie geeinigt haben. Der Novellierungsprozess begann vor gut zwei Jahren im Mai 2016. Die Richtlinie regelt u. a. die inhaltlichen und werberechtlichen Anforderungen an die audiovisuellen Medienanbieter.
Die drei Institutionen haben einige Verbesserungen für fairere regulatorische Rahmenbedingungen auf den Weg gebracht. Durch die partielle Angleichung der Regulierung linearer und nicht-linearer Dienste sowie die Aufnahme von Videosharing-Plattformen folgt die Richtlinie schrittweise der technischen und inhaltlichen Konvergenz. Dennoch hätte der Schritt zu einem Level-Playing-Field im audiovisuellen Sektor am Ende größer ausfallen müssen. Die Fernsehunternehmen bleiben mit Abstand die am stärksten regulierte Mediengattung."
Annette Kümmel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des VPRT: "Die Liberalisierung der zeitlichen Werbebestimmungen ist Grundlage für einen konvergenten Medienmarkt. Hier zeichnet sich eine maßvolle Reform ab. Vor allem die Abkehr von der stündlichen Werbezeitbegrenzung wird mehr Flexibilität erlauben. Weitere Spielräume zur Deregulierung z. B. bei Single Spots oder Unterbrechervorgaben wurden jedoch leider kaum ausgeschöpft. Erfreulich ist, dass die Bedeutung der Selbstregulierung in der Werbung und im Jugendschutz ausdrücklich anerkannt wird. Positiv bewertet der VPRT die Anker in der Richtline für die Auffindbarkeit und den Schutz von Inhalten vor Überblendungen. Sie werden eine konstruktive Debatte zur Plattformregulierung auf nationaler Ebene ermöglichen."
In anderen Bereichen sieht der Verband die Richtlinie durchwachsen. Anstatt die Pflichten für "traditionelle" Dienste zu lockern, sind neue Auflagen wie bei der Förderung europäischer Werke hinzugekommen, obwohl schon heute vielfach in europäische Inhalte investiert wird. Die Mitgliedstaaten sollen künftig sicherstellen, dass auch On-Demand-Anbieter in ihrem Katalog eine 30 Prozent-Pflichtquote erfüllen. Neu ist außerdem, dass die Mitgliedstaaten neben ausländischen VoD-Anbietern linearen Diensten Filmförderungsabgaben auferlegen können, die gezielt in ihren Mitgliedstaat einstrahlen. Dies stellt eine Durchbrechung des Kerns der Binnenmarktrichtlinie, des sog. Sendelandprinzips, dar. Der VPRT erwartet, dass sich im Wege der nationalen Umsetzung praktikable Lösungen finden werden und es zu keiner Doppelbelastung der Fernsehsender kommt.
Die verbliebenen technischen Details und Erwägungsgründe werden nun im letzten Trilog am 6. Juni 2018 geklärt. Rat und Europäisches Parlament müssen dann noch formell zustimmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
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