Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

EU einigt sich auf Dienstleistungsrichtlinie: Pflege ausgenommen

(Brüssel ) - Nach langen Verhandlungen haben sich am vergangenen Montagabend (29. Mai 2006) die 25 Wirtschaftsminister der EU-Staaten über die EU-Dienstleistungsrichtlinie geeinigt und somit die Regeln für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der europäischen Union festgelegt. Wie aus Diplomatenkreisen verlautet, orientiert sich der Kompromiss weitgehend am jüngsten Beschluss des Europäischen Parlaments. Dieser sah vor, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen nach den Bedingungen des Ziellandes und nicht – wie es das umstrittene Herkunftslandprinzip vorsah – nach den Bedingungen des Heimatlandes angeboten werden. Man einigte sich nun darauf, dass Sozialdienste wie die Altenpflege nicht von der Richtlinie betroffen sind. „Sozialdienstleistungen, insbesondere der Pflegebereich, werden nicht von dem neuen Gesetz erfasst“, sagte der im Ministerrat zur Dienstleistungsrichtlinie vertretene Europa-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Joachim Würmeling. Das EU-Parlament muss dem jetzt gefundenen Kompromiss noch in zweiter Lesung zustimmen.

„Nach jahrelangen zähen Beratungen über die EU-Dienstleistungsrichtlinie haben Unternehmen der Pflegebranche nun endlich Rechtssicherheit, dass Pflegedienstleistungen eindeutig vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden“, beurteilt Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des VDAB, den nun gefundenen Kompromiss.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

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