Pressemitteilung | Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) - Bundesgeschäftsstelle

EU-Dienstleistungsrichtlinie / bad e.V. begrüßt Ausnahmeregelung für Pflegeberufe

(Essen/Brüssel) – Am 29. Mai 2006 berieten die 25 EU-Wirtschaftsminister in Brüssel über die EU-Dienstleistungsrichtlinie und erzielten dabei einen „Durchbruch“. Die Politiker kamen nach achtstündigen Verhandlungen darin überein, dass u. a. die Pflegeberufe nicht in den Anwendungsbereich der umstrittenen Richtlinie fallen sollen. Sie war schon vorher vom EU-Parlament erheblich abgeschwächt worden, nachdem die Verbände und Gewerkschaften dagegen bei der Bundesregierung Sturm gelaufen waren. Die Bundesregierung hatte daraufhin intern ebenfalls die Position angenommen, dass Sozialdienstleistungen und andere sensible Dienstleistungen aus der Richtlinie ausgenommen werden müssten. Dieses zentrale deutsche Anliegen konnte jetzt bei den Verhandlungen durchgesetzt werden.

Sozial- und Pflegeverbände – so besonders der bad e.V. – hatten vor einer Öffnung dieser Berufe für osteuropäische Arbeiter gewarnt. „Diese Warnungen scheinen jetzt von den verantwortlichen Spitzenpolitikern gehört worden zu sein.“, so Ulrich Kochanek, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes ambulante und stationäre Einrichtungen (bad) e.V. Weiter betont er: „Die jetzt ausgehandelte Kompromissform der Dienstleistungsrichtlinie wird vom bad e.V. ausdrücklich begrüßt. Die Pflegeberufe und Patienten müssen vor einer qualitativ gefährlichen Billigpflege geschützt werden. Daher ist es gut, dass diese Berufe aus dem Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen werden. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das EU-Parlament den Kompromissvorschlag genauso umsetzen wird.“

Nach Auffassung des bad e.V. ist die Dienstleistungsrichtlinie nicht nur wegen der Bedrohung von einheimischen Arbeitsplätzen durch die Billigkonkurrenz, sondern vor allem wegen der Gefahren für die Bewohner und Patienten für die Pflegebranche bedenklich. Denn in vielen dieser Staaten gibt es weitaus geringere Anforderungen an die Qualifikation, so dass ein Absinken der Pflegequalität und damit Nachteile für die Patienten zu befürchten sind.

Kochanek fügt außerdem hinzu: „Die Ausnahmeregelung bei der Dienstleistungsrichtlinie zeigt, um was für einen sensiblen Bereich es sich bei der Pflege von Menschen handelt. Dies sollte nun auch im Zuge der Diskussionen zur Föderalismusreform von den deutschen Politkern weiter beachtet werden. Eine Verlagerung des Heimgesetzes von Bund- in Länderkompetenz birgt ebenso die Gefahr einer Billigpflege in den ärmeren Bundesländern. Dies darf nicht passieren.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad) Pressestelle Krablerstr. 136, 45326 Essen Telefon: (0201) 354001, Telefax: (0201) 357980

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