EU-Dienstleistungs-Richtlinie: dvta warnt vor Qualitätsmängeln in der Gesundheitsversorgung
(Hamburg) - Der Deutsche Verband Technischer Assistentinnen und Assistenten in der Medizin (dvta) warnt angesichts der bevorstehenden Entscheidung zur EU-Dienstleistungs-Richtlinie vor Qualitätsmängeln in der Gesundheits-Versorgung. Das Europäische Parlament stimmt am Donnerstag kommender Woche (16. Februar) nach vorheriger Beratung am Dienstag über das Gesetzesvorhaben ab.
Der medizinische Fachverband bemängelt vor allem das so genannte Herkunftsland-Prinzip, das die Dienstleistungs-Richtlinie beinhaltet. Danach können Unternehmen aus dem EU-Ausland ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten auch dann, wenn sie nicht hiesige Qualitäts-Standards einhalten. Deutsche Firmen wiederum können ihren Sitz in ein anderes EU-Land verlagern und ihre deutschen Angestellten nach dort geltenden Standards beschäftigen.
Gute medizinische Versorgung der Patienten setzt hohe Maßstäbe an Qualifikation des medizinischen Fachpersonals und einwandfreie Qualität der Medizintechnik, so Andrea Michelsen, Fachrichtungs-Vorsitzende des dvta. Mit der geplanten Dienstleistungs-Richtlinie laufen wir Gefahr, dass sich Unternehmen in der Medizinbranche aus Kostengründen immer am niedrigst möglichen Qualitäts-Standard orientieren. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass es in der Laboratoriums-, Röntgen- und Funktionsdiagnostik zu Verfahrensmängeln kommt. Der Leidtragende ist am Ende immer der Patient, so Michelsen, die in der Leitung des Zentrallabors am Klinikum Lahr-Ettenheim nahe Freiburg arbeitet.
Der dvta fordert deshalb Liberalisierungen im EU-Binnenmarkt mit der Sicherung hoher Qualitäts-Standards zu verbinden. Der Verband will darauf im Rahmen der europaweiten Protest-Kundgebung am 14. Februar in Straßburg aufmerksam machen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Technischer Assistentinnen / Assistenten in der Medizin e.V. (dvta)
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