EU-Data Act - Handwerksbetriebe nicht vom Wettbewerb ausschließen
(Stuttgart) - Die Europäische Kommission stellt heute ihren Vorschlag zum sogenannten "Data Act" vor. Diese Verordnung soll den Zugang zu Daten regeln, die bei der Nutzung des Internets oder moderner Technik entstehen. Davon ist, für manche überraschend, auch das Handwerk in zunehmendem Maße betroffen. Dazu erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Rainer Reichhold:
"Daten stellen auch im Handwerk den goldenen Boden für zukunftsfähige, digitale Geschäftsmodelle dar. Wir begrüßen, dass der faire Zugang zu Daten für Unternehmen erstmals EU-weit geregelt werden soll. Gerade für kleinere und mittlere Betriebe ist eine entsprechende Zugriffsmöglichkeit auf Daten eine entscheidende Voraussetzung, um in digitalen Märkten konkurrenzfähig zu sein. Etwa freie Kfz-Werkstätten, die ebenso wie Vertragswerkstätten ein Recht auf Fahrzeugdaten haben müssen, um ihren Service wie Inspektionen, Reifenwechsel und anderes anbieten zu können. Oder Sanitär- und Heizungsbetriebe, die die Daten von Heizungsanlagen für die Wartung benötigen.
Die EU muss sicherstellen, dass nicht nur große Konzerne und Hersteller von Elektroprodukten Zugang zu den erzeugten Daten bekommen, sondern auch KMUs. Sonst besteht die Gefahr, dass Handwerksbetriebe zunehmend zu bloßen Erfüllungsgehilfen großer Unternehmen werden. Damit auch sie unabhängig von großen Herstellern Reparatur- und Wartungsdienstleistungen u.a. im Smart-Home-Bereich anbieten können, muss ein Datenzugang in Echtzeit gewährleistet werden."
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