Pressemitteilung | k.A.

EU darf Entscheidungshoheit der Kommunen bei Wasserver- und Entsorgung nicht aushöhlen / Geplante Ausschreibungspflicht für Konzessionen stellt nationale Entscheidungshoheit in Frage

(Berlin) – Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) wendet sich vehement gegen den Versuch des Europäischen Parlaments, durch umfassende Ausschreibungspflichten für Konzessionen die kommunale Entscheidungshoheit auszuhöhlen. In Deutschland liegt die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung bei den Kommunen. Diese Pflichtaufgabe ist derzeit nicht übertragbar, jedoch die Aufgabenerfüllung in vielfältiger Form. „Dieses System der Letztverantwortung bedeutet: Beim Scheitern eines Betreibers steht die Kommune in diesem sensiblen Bereich der Daseinsvorsorge in der Pflicht. Und wer die Pflicht hat, muss in logischer Konsequenz auch die Entscheidungskompetenz und Entscheidungsfreiheit haben. Wir stehen für die Freiwilligkeit öffentlich-privater Partnerschaften und nicht für deren Auflösung“, so BGW-Vizepräsident Dr. Peter Rebohle auf der 5. Wasserwirtschaftlichen Jahrestagung in Berlin.

Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hatte vergangene Woche entsprechende Forderungen verabschiedet. „Für die deutsche Wasserwirtschaft geht es in letzter Konsequenz um die Frage, ob die gewachsene und im europäischen Vergleich effiziente und kostengünstige Struktur in Deutschland zum Experimentierfeld wird. Die deutsche Wasserver- und Abwasserentsorgung funktioniert, sie hält qualitative europäische Vorgaben ein und überbietet sie sogar freiwillig“, betonte Rebohle.

Sie sei auf Daseinsvorsorge, sorgsamen Umgang mit dem wertvollen Naturgut Wasser und auf Verantwortung für diese, aber auch für künftige Generationen ausgerichtet. „Die EU überschreitet mit den Forderungen nach Ausschreibungspflicht ihren Kompetenzbereich, der durch die Entscheidungshoheit der Mitgliedsstaaten bei der Staatsorganisation begrenzt wird. Schließlich seien die Kommunen gesetzlich zur Ver- und Entsorgung ihrer Bürger verpflichtet“, so Rebohle.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Marian Rappl, Pressesprecher Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

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