Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

EU-Bilanzverordnung wichtig für den europäischen Kapitalmarkt

(Berlin) - Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) begrüßt die Absicht der EU-Regierungen die „Verordnung betreffend der Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze“ bereits im Mai 2002 durch den Ministerrat endgültig zu verabschieden. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen ab dem Jahr 2005 ihren Konzernabschluss nach den International Accounting Standards (IAS) erstellen. „Einheitliche Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften und damit transparente und vergleichbare Unternehmensabschlüsse sind eine zentrale Voraussetzung für das effiziente Funktionieren von Kapitalmärkten“, so Dr. Wolfgang Arnold, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BdB.

In Deutschland muss nun rasch über die Umsetzung der eingeräumten Mitgliedstaatenwahlrechte entschieden werden. Wichtig ist hierbei vor allem, dass den zahlreichen in den USA gelisteten deutschen Unternehmen, die ihren Abschluss auf der Grundlage der US GAAP erstellen, die Möglichkeit gegeben wird, ihre Rechnungslegung erst ab 2007 auf die IAAS umzustellen. Ferner muss entschieden werden, ob auch die Einzelabschlüsse der Publikumsgesellschaften auf der Grundlage der IAS erstellt werden sollen. Diese Entscheidung hierüber bedarf wegen der engen Verzahnung von Handels- und Steuerrecht in Deutschland einer intensiven Diskussion.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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