EU-Beschwerde gegen Steuerprivileg öffentlicher Entsorgungsunternehmen
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingereicht gegen die steuerliche Privilegierung kommunaler Unternehmen der Abfallentsorgung. Der Hauptgeschäftsführer des Verbands Dr. Stephan Harmening stellte die Beschwerde heute (19. Juni 2007) vor Journalisten in Berlin vor. Nach juristischer Einschätzung des Verbands müssen öffentliche und private Unternehmen gemäß Europarecht zwingend gleich behandelt werden. Heute sind öffentliche Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit, während private 19 Prozent auf ihre Leistungen abführen.
Nach den europäischen Vorgaben darf es durch die steuerliche Privilegierung eines Marktteilnehmers - auch wenn diese mit hoheitlichen Aufgaben begründet wird - nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen kommen. Tatsächlich aber lassen sich im Entsorgungsbereich eine Reihe von Wettbewerbsverzerrungen feststellen, die aus dem Steuerprivileg resultieren:
- Markteintrittsbarriere
Immer wenn eine Kommune in Erwägung zieht, Private mit Entsorgungsleistungen zu beauftragen, müssen diese um mindestens neunzehn Prozent günstiger anbieten als der kommunale Eigenbetrieb. Dies gelingt den Privaten in vielen Fällen, deshalb werden heute bereits rund sechzig Prozent der Haushalte in Deutschland von privaten Müllabfuhren angefahren, der Anteil der privaten Entsorger ist wegen der Umsatzsteuerbenachteiligung aber rückläufig. Wenn das private Unternehmen den Kalkulationsvorsprung nicht kompensieren kann und den Höchstpreis einer Ausschreibung überschreitet, kann eine ausschreibende Kommune die Ausschreibung beenden und die Aufgabe selbst übernehmen. Die ungleiche Besteuerung verhindert somit, dass private Unternehmen in den Markt eintreten können und wirkt wie eine Markteintrittshürde.
- Marktausschluss durch kommunale Zweckverbände
Auch die zunehmenden Aktivitäten von Zweckverbänden verzerren den Wettbewerb. Unter Nutzung des Steuerprivilegs werden vormals an Private vergebene Aufträge wieder verstaatlicht und oft von Zweckverbänden wahrgenommen. Dadurch wird den privaten Entsorgern zukünftig in diesem Gebiet keine Chance zur Marktteilnahme gegeben. Trotz oft erheblicher wirtschaftlicher Betätigung unterliegen öffentliche Zweckverbände nicht der Umsatzsteuer.
- Optimierungsmöglichkeiten öffentlicher Unternehmen
Öffentlichen Unternehmen stehen Optimierungsmöglichkeiten für den Vorsteuerabzug zur Verfügung, die privaten Entsorgern verschlossen sind. Um den Vorsteuerabzug bei Investitionen zu ermöglichen, können sich kommunale Unternehmen zunächst in einer privaten Rechtsform organisieren und später zu einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform wechseln. Das bedeutet, dass etwa für größere Investitionen zunächst der Vorsteuerabzug geltend gemacht und später die daraus resultierenden Leistungen wieder umsatzsteuerfrei angeboten werden.
Es ist offensichtlich, dass das Steuerprivileg für öffentliche Unternehmen der Entsorgungswirtschaft gegen EU-Recht verstößt, sagte BDE-Hauptgeschäftsführer Harmening auf der Pressekonferenz. Nur Wettbewerb kann zeigen, wer der Bessere ist, sagte Harmening. Wettbewerb werde aber nur funktionieren, wenn er fair ablaufe.
Der BDE erwartet nicht steigende Gebühren für die Bürger nach dem Ende des Steuerprivilegs, schließlich wird die Gebührenhöhe nur in geringem Maße von der Umsatzsteuerlast für Entsorgungsleistungen bestimmt. Es spreche nichts dagegen, dass sich auch kommunale Unternehmen um mehr Effizienz bemühten, sagte Harmening. Private Wasser- und Entsorgungsunternehmen zeigen seit vielen Jahren, dass sie Umsatzsteuer abliefern und trotzdem kostengünstiger wirtschaften als kommunale Eigenbetriebe. Kommunale dagegen verwenden Gebühren bisher auch für die Quersubventionierung defizitärer Bereiche.
Der BDE erwartet von einem positiven Bescheid der EU-Kommission einen Schub für die private Entsorgungswirtschaft. Nur wenn privates Engagement ermuntert und nicht verhindert wird, kann die Entsorgungswirtschaft ihren Beitrag zu den umweltpolitischen Zielen Klimaschutz und nachhaltige Rohstoffwirtschaft leisten, sagte Hauptgeschäftsführer Harmening auf der Pressekonferenz. Die privaten Entsorger haben ihre Innovationskraft im Wettbewerb bewiesen und das beste Recyclingsystem der Welt aufgebaut. Auf diese Innovationskraft kommt es angesichts der steigenden Bedeutung der Themen Rohstoffsicherheit und Ressourceneffizienz immer dringender an.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Gerd Henghuber, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99