EU-Beihilfe-Leitlinien: BDF begrüßt Kommissionsentwurf
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) begrüßt den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf für eine Neufassung der "EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften". BDF-Geschäftsführer Michael Engel: "Der Entwurf ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den alten Leitlinien, die in der Praxis bisher kaum zur Anwendung gekommen sind, und sorgt für deutlich mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten."
Die alten Leitlinien der Kommission stammen aus dem Jahr 2005. Seitdem wurden in der EU zahlreiche Verfahren wegen unzulässiger Beihilfen eingeleitet, die zum Teil noch heute vor Gericht anhängig sind.
Bereits 2004 hatte sich die Initiative Luftverkehr für Deutschland unter Schirmherrschaft des damaligen Bundesverkehrsministers grundsätzlich gegen Betriebsbeihilfen ausgesprochen. Auch die aktuelle Bundesregierung hatte in ihrem "Flughafenkonzept der Bundesregierung 2009" das Thema aufgegriffen und dauerhafte Betriebssubventionen abgelehnt.
Die Kommission hat nun die Mitgliedstaaten um Stellungnahme zu ihrem Leitlinien-Entwurf gebeten. Michael Engel: "Die Neufassung der Leitlinien bietet die einmalige Chance, mit den Fehlern der Vergangenheit aufzuräumen und einen wichtigen Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Luftverkehr zu leisten. Wir hoffen, dass die Politik diese Chance nutzt und auch die Bundesregierung die Pläne der Kommission unterstützt."
Der BDF weist darauf hin, dass die überwiegende Zahl der deutschen Verkehrsflughäfen - anders als viele kleine Flughäfen im europäischen Ausland - keine Beihilfen in Anspruch nimmt und der Luftverkehr in Deutschland seine Infrastruktur- und Betriebskosten fast ausschließlich über Gebühren und Entgelte selbst finanziert. Der BDF spricht sich deshalb dafür aus, den Übergangszeitraum bis zu einem grundsätzlichen Verbot von Betriebsbeihilfen europaweit einheitlich auf deutlich unter der im Entwurf vorgesehenen Frist von zehn Jahren zu begrenzen. Auch die Übernahme sog. hoheitlicher Aufgaben durch die öffentliche Hand sollte für alle Flughafenstandorte einheitlich geregelt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften zu vermeiden.
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