Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

EU-Auflagen zur Begrenzung von Auto-Abgasen nur halbherzig / Unselt: Kommission nennt keine Abgas-Werte für die Zeit nach 2020

(Berlin) - Vier Tage nach dem Bali-Bekenntnis zu einem internationalen Fahrplan für Klimaschutz hat die EU-Kommission gestern (19. Dezember 2007) nur einen halbherzigen Gesetzentwurf für effiziente, klimaschonende Fahrzeuge vorgelegt. „Der Gesetzentwurf ist ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk an die Automobilindustrie. Die Auflagen sollten eigentlich ein wesentlicher Bestandteil der EU-Klimaschutzstrategie werden. Übrig geblieben sind Übergangsfristen mit geringen Strafzahlungen“, sagte NABU-Vizepräsident Christian Unselt.

Der gestern (19. Dezember 2007) vorgelegte Entwurf sei jedoch nicht nur aus Klimaschutzgründen unzureichend, sondern auch volkswirtschaftlich kurzsichtig: „Nach den derzeitigen Plänen verringert sich der Kraftstoffverbrauch von Neufahrzeugen nicht so schnell wie technisch möglich. Die Bürger müssen sich daher darauf einstellen, dass Auto fahren deutlich teurer wird, da die Kraftstoffpreise in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Es wurde versäumt, den Autokonzernen klare Vorgaben zum Bau sparsamer Fahrzeuge bis zum Jahr 2012 vorzugeben“, gibt Unselt zu bedenken. Obwohl die EU bereits 1995 erkannt habe, dass die Kohlendioxidemissionen von Neufahrzeugen auf 120 Gramm je Kilometer begrenzt werden müssten, komme sie zwölf Jahre später mit einem durchschnittlichen Grenzwert von 130 Gramm. Insbesondere die zögerliche Einführung von gestaffelten Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte sei unzureichend, da sie zu einer weiteren Verzögerung der Einführung von effizienten Fahrzeugen führen wird. Immerhin: Die Lobby der Autoindustrie habe trotz tatkräftiger Unterstützung von Industriekommissar Verheugen und Bundeskanzlerin Merkel nicht eine Aufschiebung der Auflagen bis zum Jahre 2015 durchsetzen können.

Allerdings hat es die Kommission versäumt, verbindlich vorzugeben, um welches Maß der Kohlendioxid-Ausstoß bei Neuwagen ab 2020 zu verringern ist. Jedem Autohersteller und jedem Autoingenieur hätte bereits jetzt klar signalisiert werden müssen, dass die Begrenzung von 120 Gramm je Kilometer nur ein erster Schritt sein kann und ein Auto im Jahre 2020 nicht mehr als 80 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen dürfe, da sonst die Klimaschutz-Pläne der EU im Verkehrssektor nicht greifen. Der NABU kritisiert ferner, dass sich der Grenzwert künftig am Gewicht der Fahrzeuge orientieren soll. „Diese Regelung bevorteilt schwere, verbrauchsstarke Fahrzeuge und damit den vermehrten Ausstoß von Kohlendioxid“, so Unselt.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Pressestelle Charitéstr. 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 284 984 - 0, Telefax: (030) 284 984 - 20 00

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