Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Es wurde Zeit: EU-Trinkwasserrichtlinie nach 20 Jahren angepasst. Vorsorge- und Verursacherprinzip konsequent weiterverfolgt

(Brüssel/Berlin) - Das Plenum des Europäischen Parlaments hat gestern über den Berichtsentwurf zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie abgestimmt. Damit positioniert sich das EU-Parlament zum Vorschlag der EU-Kommission.

Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die kommunale Wasser- und Abwasserwirtschaft vertritt: Es ist gut, dass das EU-Parlament die 20 Jahre alte EU-Trinkwasserrichtlinie anpassen und das Vorsorge- und das Verursacherprinzip stärker in der Richtlinie verankern will. Das begrüßen wir ausdrücklich. Für qualitativ hochwertiges Trinkwasser ist es nach wie vor das Wichtigste, diese Prinzipien konsequent umzusetzen und entsprechend darüber zu informieren. Kommunale Wasserversorger stellen ihren Kunden schon heute umfassende Informationen zur Trinkwasserqualität zur Verfügung.

Mehr Trinkwasser aus dem Hahn und Verzicht auf Plastikflaschen

Mit der Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie sollen Bürger auch dazu angeregt werden, überall in der EU verstärkt Trinkwasser aus dem Hahn zu nutzen und damit bestenfalls auf abgefülltes Wasser in Plastikflaschen zu verzichten und somit Plastikmüll zu reduzieren. Das Ziel, das Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität ihres Trinkwassers weiter zu bestärken, begrüßen wir ausdrücklich. Dabei helfen Aspekte und Kriterien, die der Verbraucher auch selbst in eigener Warnehmung erfahren kann, vor allem Geruch, Geschmack oder Färbung. Das bestehende System dieser sogenannten «Indikatorparameter» sollte, wie vom EU-Parlament vorgeschlagen, daher dringend beibehalten werden. Informationen betroffener Verbraucher über die potenzielle Gefährdung ihrer Gesundheit und deren Ursache sollten zielgerichtet erfolgen. Sie sollten für diejenigen Fälle vorgesehen sein, die tatsächlich eine potenzielle Gesundheitsgefährdung darstellen können. So sieht es der Änderungsvorschlag des Parlaments vor, den die kommunale Wasserwirtschaft daher unterstützt.

Leider keine Anpassung an WHO-Empfehlung

Bedauerlicherweise hat sich das EU-Parlament wie die EU-Kommission dagegen entschieden, entsprechende Parameter und Grenzwerte an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzupassen. Die WHO hatte unter anderen vorgeschlagen, für Stoffe mit hormonverändernder Wirkung (sogenannte endokrine Disruptoren wie Bisphenol A, das in Weichmachern verwendet wird) keine Leitwerte zu bilden, da sie derzeit keine Anhaltspunkte für ein Gesundheitsrisiko dieser Stoffe im Hinblick auf Trinkwasser sieht. Für solche Stoffe sieht das EU-Parlament gleichwohl eine Aufnahme vor, was zu erheblichen Mehrkosten für die Wasserwirtschaft führen kann, da diese Stoffe analysiert und gegebenfalls entfernt werden müssen. Wir werden dieses Thema weiter intensiv begleiten.

Zuständigkeiten für « risikobasierten Ansatz » zwischen EU und Mitgliedsstaaten noch nachzubessern

Ein grundsätzlicher Baustein bei der Richtlinenanpassung ist die verpflichtende Einführung eines sogenannten «risikobasierten Ansatzes» für den Prozess, um die Trinkwasserqualität zu überprüfen. Damit soll der Weg des Wassers von der Entnahmestelle bis zum Wasserhahn überwacht werden, um beispielsweise Gefährdungen frühzeitig erkennen zu können. Das Europäische Parlament fordert hier klare Zuständigkeiten, wobei der nationale Gesetzesrahmen berücksichtigt werden muss. Für die kommunale Wasserwirtschaft grundsätzlich ein richtiger Schritt. Es reicht allerdings nicht aus, den Mitgliedstaaten nur im Falle besonderer Einschränkungen zu erlauben, die Richtlinie bei ihrer Umsetzung anzupassen. Dies wäre ihnen dann beispielsweise in Fällen geographischer Gegebenheiten wie "Abgelegenheit" möglich. Aus unserer Sicht müssen die Mitgliedstaaten im Sinne des Subsidaritätsprinzips selbst entscheiden dürfen, wie sie einen risikobasierten Ansatz ausgestalten und anwenden. Dazu müssen kommunale Wasserversorger entsprechende Daten zur Verfügung gestellt bekommen.

VKU begrüßt sinnvolle Vertrauensstärkung in Trinkwasserqualität

Wir alle benötigen zeitnah verfügbare und verständlich aufbereitete Informationen über unser Trinkwasser. So wird das vorhandene und benötigte Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität ihres Trinkwassers bestärkt. Auf einen Punkt gebracht : Alles, was dem Verbraucher nützt und effektiv hilft, sollte kommuniziert werden. So haben aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft Informationspflichten zu wirtschaftlichen Faktoren eines Unternehmens für den Verbraucher keinen offensichtlichen Mehrwert mit Blick auf die Trinkwasserqualität. Informationspflichten, die weit über die Trinkwasserqualität hinausgehen, lehnt die kommunale Wasserwirtschaft ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Carsten Wagner, Geschäftsführer Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(cl)

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