Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Erziehungsurlaub muss bei Abfindungen berücksichtigt werden / Erfolg in Musterverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht

(Frankfurt am Main) - Die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub darf nicht zu einer Kürzung von Abfindungen führen. Das hat die IG Metall in einem Musterverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) erstritten. "Für 39 Textilarbeiterinnen haben wir in der höchsten Instanz jeweils 2000 Euro mehr Abfindung erreicht", erklärte IG-Metall Vorstandsmitglied Kirsten Rölke am Montag in Frankfurt. "Dieses Grundsatzurteil beseitigt Benachteiligungen insbesondere von Frauen und hat Folgewirkung auch für alle anderen Branchen."

In dem Musterprozess des BAG in Erfurt (AZR 407/02) hatte die IG Metall 39 gekündigten Mitarbeiterinnen des niedersächsischen Textillohnveredelungsbetriebes RAWE vertreten, die während ihrer Beschäftigung Erziehungsurlaub in Anspruch genommen hatten. Bei der Berechnung der Sozialplan-Abfindungen, die sich grundsätzlich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten, wurde die Dauer des Erziehungsurlaubs herausgerechnet. Das führte in der Konsequenz zu niedrigeren Abfindungssummen für die Frauen.

Die Richter des BAG stellten fest, dass es unzulässig sei, Erziehungszeiten bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit unberücksichtigt zu lassen. Der Schutzzweck des Grundgesetzes für Ehe und Familie würde beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer damit rechnen müssten, dass Erziehungsurlaub bei der Bemessung von Sozialplanansprüchen nicht als Beschäftigungszeit mitzählen.

"In unserem Bemühen, die gesellschaftspolitische Bedeutung von Erziehungszeiten zu stärken, sind wir mit diesem Urteil ein Stück weiter gekommen", kommentierte IG-Metall Vorstandsmitglied Rölke den Richterspruch. Schließlich könne es nicht angehen, dass Eltern materiell bestraft werden, wenn sie sich für einige Jahre vorrangig um ihre Kinder kümmern wollten.

Die Musterklage belege, wie wichtig der Rechtsbeistand sei, den die IG Metall ihren Mitgliedern anbiete, sagte Rölke. Im vergangenen Jahr hat die IG Metall in der Regel über die DGB Rechtsschutz GmbH in nahezu 60000 Fällen die Interessen ihrer Mitgliedern vor Gericht vertreten. Insgesamt wurde dabei ein Erfolgswert von rund 200 Millionen Euro erstritten.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32, 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930, Telefax: 069/66932843

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