Pressemitteilung | ASB - Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. - Bundesgeschäftsstelle Köln

Erweiterte Anerkennung für den ASB-Rettungsbootführerschein See

(Köln) - Für ASB-Wasserretter, die für ihre Tätigkeiten beim ASB den Rettungsbootführerschein See erworben haben, gilt dieser seit Ende Dezember 2014 auch als Berechtigungsnachweis für den Sportbootführerschein See. Grund dafür ist eine aktuelle Änderung der Sportbootführerscheinverordnung des Bundesverkehrsministeriums. Diese Anerkennung hatte der ASB Anfang Dezember 2014 beantragt. Der Beschluss des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde bereits im Verkehrsblatt Nummer 24 verkündet.

"Diese Entscheidung belegt den hohen Standard in der Ausbildung unserer Wasserretter", sagt Harald Schottner, Leiter der Abteilung Bevölkerungsschutz beim ASB-Bundesverband. "Samariter, die den Rettungsbootsführerschein See im ASB gemacht haben, können dadurch jetzt den auch privat nutzbaren Sportbootführerschein See beantragen. Und Interessenten, die bereits einen solchen Bootführerschein See besitzen, können diesen - wie bisher auch üblich - für ein ehrenamtliches Engagement in der ASB-Wasserrettung teilweise anrechnen lassen", so Harald Schottner. Zum vollen Erwerb müssen zusätzliche Theoriekenntnisse sowie Praxisstunden nachgewiesen werden.

Der ASB betreibt in neun Bundesländern Wasserrettungsstationen, davon elf in Berlin. Die Wasserretter absolvieren jedes Jahr rund 900 Einsätze. Der Wasserrettungsdienst des ASB bildet Jugendliche und Erwachsene als Rettungsbootführer, Rettungsschwimmer, Wasserretter und Taucher im Rettungsdienst aus. Darüber hinaus ist der ASB-Wasserrettungsdienst im deutschen Katastrophenschutz aktiv.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB), Bundesverband Pressestelle Sülzburgstr. 140, 50937 Köln Telefon: (0221) 47605-0, Fax: (0221) 47605-288

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