Pressemitteilung | Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD)

Erstmals Förderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie - KVWL zeigt den richtigen Weg

(Berlin) - Ab dem 1. Juni 2022 können erstmals in Deutschland Anträge zur Förderung der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie bei einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eingereicht werden. "Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe macht es vor, wie die Versorgungsprobleme in der Schmerzmedizin angepackt werden müssen: Mit der gezielten finanziellen Förderung eines Weiterbildungsassistenten. Damit erhöhen sich die Chancen, den vor allem dringend benötigten schmerzmedizinischen Nachwuchs zu gewinnen, erheblich. Weitere KVen sollten nun schnell diesem lobenswerten Beispiel folgen", erklärte Prof. Dr. Dr.
Joachim Nadstawek, Vorsitzender des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD).

In Deutschland leben rund 3,9 Millionen PatientInnen mit schweren und hochproblematischen chronischen Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen. Von diesen PatientInnen können heute in Deutschland aus Qualitätsgründen nur etwa 400.000 Patienten von einem der 1.329 ambulant tätigen SchmerztherapeutInnen im Quartal versorgt werden. Außerdem steht Deutschland vor einem akuten Nachwuchsproblem in der Schmerzmedizin: In fünf Jahren stehen 54 Prozent der heute tätigen SchmerzmedizinerInnen vor dem Ruhestand.

Der Förderbetrag für einen ganztags beschäftigten Arzt in Weiterbildung liegt bei monatlich 5.000 Euro, wie die KVWL mitteilte. "Damit lässt sich das Bruttogehalt eines Weiterbildungsassistenten zu zwei Drittel finanzieren. Es ist damit erstmalig möglich, die schmerzmedizinische Weiterbildung bis zu 12 Monaten auf ein solides Fundament zu stellen", sagte der BVSD-Landesvorsitzende Nordrhein-Westfalen, Dr. Klaus Wrenger. Auch die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin wird durch die KVWL gefördert, allerdings lediglich bis zu 6 Monaten. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

Nadstawek: "Die steten berufspolitischen Bemühungen in Westfalen-Lippe zeigen, dass Beharrlichkeit und Ausdauer erfolgreich sind. Jetzt gilt es, diesen Schwung mitzunehmen. Wir werden uns weiter für die Beseitigung der schmerzmedizinischen Unterversorgung in Deutschland stark machen."

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD) Wolfgang Straßmeir, Geschäftsführer Presse und Kommunikation Katharinenstr. 8, 10711 Berlin Telefon: (030) 2 88 67 260, Fax: (030) 2 88 67 261

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