Pressemitteilung | AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.

Erster Flächentarifvertrag für Sozialunternehmen in Hamburg unterzeichnet / AGA Unternehmensverband und ver.di einigen sich auf neuen Tarifvertrag

(Hamburg) - Der AGA Unternehmensverband hat gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen Flächentarifvertrag für Unternehmen aus den Bereichen Pflege, Eingliederungshilfe und Therapie im Bundesland Hamburg unterzeichnet. "Die Unterzeichnung des Tarifvertrages ist ein bedeutender Schritt in eine tarifpolitisch gesicherte Zukunft von Sozialunternehmen", erklärten Volker Tschirch, Hauptgeschäftsführer des AGA Unternehmensverbandes, und Dr. Arnold Rekittke, Verhandlungsführer ver.di Hamburg. Der Tarifvertrag gilt nicht automatisch. Bisher nicht tarifvertraglich gebundene Unternehmen der Sozialbranche können ihn durch Erklärung gegenüber dem AGA zur Anwendung bringen und damit diese neue einheitliche vertragliche Grundlage nutzen.

Der neue, einheitliche Flächentarif ermöglicht einen bedarfsgerechten Einsatz von Arbeitskräften unter Berücksichtigung der 38,5 Std.-Woche. Der Tarifvertrag regelt darüber hinaus zahlreiche weitere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branche. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub.

"Der Flächentarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen der Sozialunternehmen und schafft Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So ermöglichen wir eine qualitativ hochwertige Pflege behinderter und pflegebedürftiger Menschen. Der Vertrag hat das Potential, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Beschäftigung in dieser wichtigen Branche zu schaffen. Er gibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vertrauen und Motivation", betont Tschirch.

"Mit diesem Tarifvertrag ist für ver.di ein erster Schritt in die Richtung Branchentarifvertragsniveau für Beschäftigte in sozialen Diensten getan. Die 38,5 Std.- Woche, 30 Tage Urlaub und angemessene Zeitzuschläge sind vereinbart. Unser Ziel muss es sein, alle Betriebe der sozialen Dienste auf dieses Mindestniveau zu heben", sagt Dr. Rekittke, ver.di Hamburg.

Der Flächentarifvertrag ist für alle AGA Mitgliedsunternehmen der Sozialbranche in Hamburg offen. Unternehmen, die bereits tariflich gebunden sind, regeln firmenspezifische Besonderheiten in einem entsprechenden Überleitungstarifvertrag. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, mit ver.di einen gesonderten Entgelttarifvertrag abzuschließen und dadurch bestehende Besonderheiten in den Unternehmen zu berücksichtigen. Erstes Unternehmen, das von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist die BHH Sozialkontor gGmbH. "Menschen, die bei uns arbeiten haben einen Anspruch darauf, für ihre anspruchsvolle und gesellschaftlich wertvolle Tätigkeit, für die sie in der Regel eine umfangreiche Ausbildung absolviert haben, auch entsprechend entlohnt zu werden", sagt Karl Stengler, Geschäftsführer BHH Sozialkontor gGmbH.

Der Manteltarifvertrag kann beim AGA Unternehmensverband unter anforderungen@aga.de angefordert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V. Volker Tschirch, Hauptgeschäftsführer Kurze Mühren 2, 20095 Hamburg Telefon: (040) 308010, Telefax: (040) 30801107

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