Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Erste Schritte zur Korrektur der BSE-Bekämpfung

(Bonn) - Der Maßnahmenkatalog zu BSE, auf den sich Bund und Länder in der Vergangenheit verständigt haben, gibt vor, dass bei einem BSE-Fall in einer Herde der Gesamtbestand zu töten ist. Dies ist aus der Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) eine überzogene Maßnahme zur Bekämpfung von BSE. Der neue Verordnungsentwurf (BSE-Vorsorgeverordnung) über die Tötung von Rindern bei BSE, den das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dem Bundesrat zugeleitet hat, zeigt jetzt endlich eine Abkehr von der bisherigen Praxis, den gesamten Bestand zu töten. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Der DBV begrüßt, dass durch den neuen Verordnungsentwurf Tiere im Alter unter 20 Monaten von der Tötung verschont bleiben sollen. Aus Sicht des DBV kann der vorliegende Verordnungsentwurf aber nur einen Zwischenschritt weg von der vollständigen Tötung des gesamten Bestandes hin zur selektiven Tötung des erkrankten Tieres sein. Um dieses zu erreichen, müssen im Entwurf der BSE-Vorsorgeverordnung noch wesentliche Elemente dringend geändert werden, so zum Beispiel die ersatzlose Streichung der Tötungsanordnung für alle Rinder des Bestandes, in dem das befallene Tier zuletzt 20 Monate gehalten worden ist, oder die Tötung der so genannten Fütterungskohorte.

Führende Wissenschaftler auf dem Gebiet der BSE-Forschung erklären, dass die Herausnahme der positiv BSE-getesteten Tiere aus der Nahrungsmittelkette den vorbeugenden Verbraucherschutz sicherstellt. Denn BSE sei eine Einzeltiererkrankung und keine Seuche im klassischen Sinne. Die Sicherung des vorbeugenden Verbraucherschutzes werde weniger durch die Art und den Umfang der Keulung garantiert als vielmehr durch die schon greifenden zusätzlichen Maßnahmen: Alle Schlachtrinder älter als 24 Monate werden BSE-getestet. Auf freiwilliger Basis werden auch viele jüngere Tiere dem BSE-Test unterzogen. Das gesamte spezifische Risikomaterial wird im Schlachtprozess entfernt. Darüber hinaus wird seit dem 1. April 2001 die Wirbelsäule aller Rinder älter als 12 Monate entnommen. Die Gewinnung von Separatorenfleisch aus Knochen von Wiederkäuern ist ebenfalls verboten. Seit dem 1. Dezember 2000 besteht ein umfassendes und zeitlich unbegrenztes Verbot für den Einsatz tiermehl- und tierfetthaltiger Futtermittel. Mit diesen Vorschriften geht die bundesdeutsche Regelung weit über die europäischen Bestimmungen heraus.

Darüber hinaus fordert der DBV die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass der Datenschutz aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Familien bei BSE-betroffenen Betriebe besser als bisher gewahrt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

NEWS TEILEN: