Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Erste Allgemeine Kodierrichtlinien für Fallpauschalen fertiggestellt

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich inhaltlich auf die „Allgemeinen Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren" verständigt. Die Kodierrichtlinien unterstützen und regeln, dass künftig vergleichbare Krankenhausfälle derselben DRG zugeordnet sowie Diagnose- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden. Durch sie soll auch in schwierigen Fällen eine einheitliche Verschlüsselung ermöglicht werden.

Damit wurde eine weitere Grundlage für die gesetzlich vorgegebene Einführung eines leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems auf der Basis von DRGs (Diagnosis Related Groups) geschaffen.

Die „Allgemeinen Kodierrichtlinien“ wurden jetzt nach der vom Gesetzgeber geforderten offiziellen Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK) und einer Vertreterin des Deutschen Pflegerates (DPR) veröffentlicht.

Die rechtsverbindliche Einführung der Kodierrichtlinien und die damit verpflichtende Anwendung kann aber erst mit der inhaltlichen Verabschiedung der „Speziellen Kodierrichtlinien" geregelt werden. Die „Speziellen Kodierrichtlinien" sind als untrennbarer Teil zu verstehen und werden voraussichtlich im 2. Quartal 2001 fertiggestellt. In diesem Teil werden besondere Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von den „Allgemeinen Kodierrichtlinien“ abgewichen werden muss. Die „Allgemeinen Kodierrichtlinien“ enthalten Vorgaben zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren. Sie definieren u.a. die Begriffe Haupt- und Nebendiagnose.

Die Selbstverwaltungspartner empfehlen dennoch die rasche praktische Umsetzung der jetzt veröffentlichten Kodierrichtlinien in den Krankenhäusern, da damit eine erste Grundlage für eine bessere Datenqualität in den Krankenhäusern geschaffen und eine erste Hilfestellung für die derzeit problematische Kodierung in den Krankenhausern geleistet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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