Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Erstattung von Geldbußen für LKW-Fahrer zweifelhaft

(Stuttgart) - Die Erstattung von Geldbußen wegen Lenkzeitüberschreitungen von Lastwagen- und Busfahrern ist zwar nicht strafbar, aber sittenwidrig. Darauf hat der ACE Auto Club Europa am 15. Oktober in Stuttgart anlässlich gewerkschaftlicher Aktionen im Straßengüterverkehr hingewiesen.

Arbeitnehmer können sich demnach nicht auf entsprechende Absprachen und Vereinbarungen mit ihrem Spediteur berufen. Allerdings kommt laut ACE ein Schadenersatzanspruch in Betracht, wenn dem "Trucker" der Nachweis gelingt, dass es zwangsläufig zu unzulässigen Lenkzeitüberschreitungen kommen musste, weil der Arbeitgeber die Fahrt entsprechend disponiert hat.

Arbeitgeber betrieben "üble Deals", wenn sie ihren Fahrern anböten, Geldbußen zu erstatten. Damit, so der ACE, werde die Hemmschwelle der Arbeitnehmer, Ordnungswidrigkeiten zu begehen, herabgesetzt. Darüber hinaus würden auch andere Verkehrsteilnehmer durch übermüdete Brummi-Fahrer gefährdet.

Der ACE unterstützt den von der Gewerkschaft ver.di und der Internationalen Transport Föderation ausgerufenen Aktionstag "Übermüdung tötet". Nach Darstellung des ACE sind die von einem mörderischen Wettbewerb geprägten Zustände im Transportgewerbe eine wesentliche Ursache für die wachsende Zahl schlimmer LKW-Unfälle.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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