Ersatzfreiheitsstrafe: Echtes Umdenken bleibt aus / Statement von Rechtsanwältin Dr. Jenny Lederer
(Berlin) - Bundesinnen- und -justizministerium haben sich auf eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen verständigt. Die Strafen, die angetreten werden müssen, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden, sollen künftig nur noch die Hälfte der verhängten Tagessätze andauern. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bedauert, dass der Mut zu einer echten Reform fehlte.
"Der Weg nur über eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabes greift zu kurz und nimmt das eigentliche Problem nicht ernsthaft in Angriff. Dies gilt auch mit Blick auf die nach wie vor fehlende Entkriminalisierung insbesondere der Beförderungserschleichung. Der DAV hat bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass Ersatzfreiheitsstrafen abgeschafft oder zumindest auf Zahlungsunwillige beschränkt werden sollten. Mit der Vollstreckung solcher Strafen an Personen, die schlichtweg nicht dazu in der Lage sind, ihre Geldstrafen zu begleichen, geht unweigerlich eine Diskriminierung einkommens- und vermögensschwacher Menschen einher. Das Ultima-Ratio-Prinzip wird damit unterlaufen, das Resozialisierungsziel klar verfehlt."
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