Erneut kein eindeutig belegter Nutzen eines primären HPV Screenings
(Berlin) - Zum zweiten Mal hat sich das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Frage beschäftigt, ob es Gründe gibt für einen Wechsel von der zytologisch basierten Screening-Strategie zu einem HPV-Screening. Zum zweiten Mal konnte dafür kein belegbarer Nutzen gefunden werden. In Ergänzung zum Bericht vom Januar 2012 hat das IQWiG in einem Rapid Report die neuesten Studienergebnisse ausgewertet und am 11. Juni 2014 veröffentlicht. Keine der Studien lieferte auswertbare Daten zu Gesamtüberleben, krankheits-spezifischer Mortalität, unerwünschten Folgen der Screeningstrategie und Lebensqualität. Eine Empfehlung für eine bestimmte Strategie inklusive Abklärungsalgorithmus konnte nicht ausgesprochen werden. Weiterhin konnten Aussagen zu negativen Folgen durch eine HPV-Diagnostik aufgrund fehlender Daten nicht gemacht werden. Damit war die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ursprünglich geforderte Nutzen-/Schaden-Abschätzung nicht möglich.
Anderslautende Publikationen der letzten Zeit beruhen vermutlich auf einer Unkenntnis der Methodik der Nutzenbewertung des IQWiG. Danach ist es das Ziel des IQWiG entsprechend eigenen Angaben zu möglichst eindeutigen Feststellungen zu kommen:
Ein "Nutzen" einer Maßnahme ist entweder eindeutig belegt oder er ist nicht eindeutig belegt. Im Falle des primären HPV Screenings ist ein Nutzen nicht eindeutig belegt. In Fall eines nicht eindeutig belegten "Nutzens" kann eine Untergliederung vorgenommen werden, ob zumindest "Hinweise" oder nur "Anhaltspunkte" für einen Nutzen bestehen.
In mehreren Mitteilungen der letzten Tage ist dieser "Hinweis" von einigen Autoren bereits als Unterstützung für ein primäres HPV Screening durch den Rapid Report des IQWiG gewertet worden. Dies entspricht offensichtlich nicht den Tatsachen.
In der "Koordinationskonferenz Zytologie"* zusammengeschlossene Organisationen stellen fest, dass die bisherige gynäkologische Krebsvorsorge durch Untersuchung zytologischer Abstriche zur Reduktion der Inzidenz des Zervixkarzinoms um etwa 80 Prozent beigetragen hat. Ein Systemwechsel sei nur bei eindeutig belegtem Nutzennachweis sinnvoll und berechtigt.
Um die Inzidenz des Zervixkarzinoms weiter zu senken, müsste es vorrangiges Ziel sein, nicht die Methode, sondern die Teilnahmerate am Krebsfrüherkennungs-Programm zu verbessern, da 60 Prozent der Frauen mit einem Gebärmutterhalskarzinom innerhalb von 5 Jahren vor Eintritt der Erkrankung nicht an einer Krebsvorsorgeuntersuchung teilgenommen haben.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.
Pressestelle
Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30881970, Fax: (030) 308819715