Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Erneut drastische Ökopunktekürzung im Österreichtransit im Jahr 2001?

(Frankfurt/M.) – Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Ökopunktekontingent der EU-Mitgliedstaaten für den Transit durch Österreich im Jahr 2001 um über eine Million Ökopunkte, also um rund 150.000 Fahrten zu kürzen. Das Kontingent für deutsche Transportunternehmer soll um rund 37.000 Fahrten gekürzt werden. Mit dieser erneuten Kürzung der möglichen Transitfahrten durch Österreich wäre die Aufrechterhaltung des alpenquerenden Wirtschaftsverkehrs in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 akut gefährdet.

Grund für die vorgeschlagene Kürzung sind Berechnungen der Europäischen Kommission zur Zahl der ökopunktepflichtigen Transitfahrten durch Österreich im Jahr 2000. Laut Vertrag zwischen der EU und Österreich darf die Zahl dieser Fahrten von 1991 – damals gab es rund 1,5 Millionen Transitfahrten – um höchstens 8 % überschritten werden. Die „kritische Schwelle“ liegt damit bei 1.610.000 Fahrten. Nach Berechnungen der Kommission wurden im Jahr 2000 jedoch mindestens 1.620.000 ökopflichtige Transitfahrten durch Österreich durchgeführt, womit der kritische Wert um 10.000 Fahrten überschritten wurde. Laut Vertrag resultiert daraus jene Kürzung in Höhe von 150.000 Fahrten, an der nach Vorschlag der Kommission Deutschland mit rund 25 % beteiligt werden soll.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium erhebliche Zweifel angemeldet, ob die 108 %-Grenze tatsächlich überschritten wurde. „Viele Ungereimtheiten wie Falschdeklarationen und Fehler im elektronischen Abbuchungssystem der Ökopunkte lassen mit Recht daran zweifeln, ob die Berechnung der Europäischen Kommission auf Grundlage statistischer Daten aus dem österreichischen Ökopunktesystem stichhaltig genug sind, um eine Anwendung der 108 %-Regelung zu rechtfertigen“, so der BGL. Immerhin liege die angebliche Überschreitung der vertraglich festgelegten Höchstfahrtenzahl mit ca. 0,5 % der Gesamtfahrten innerhalb der statistischen Fehlerwahrscheinlichkeit des elektronischen Erfassungssystems. Auch im Jahr 2000 sei in zahlreichen Fällen deutschen Unternehmern fehlerhaft Ökopunkte abgebucht worden, die zwar nach Prüfung den Unternehmern zurückerstattet, jedoch nicht wieder dem deutschen Kontingent zugeschlagen wurden. Der BGL geht daher davon aus, dass unter Berücksichtigung solcher Falschabbuchungen die Zahl der 2000 durchgeführten ökopunktepflichtigen Fahrten unter der 108 %-Grenze liege, was eine außerordentliche Ökopunktekürzung im Jahr 2001 ausschließen würde.

Der BGL hat das Bundesverkehrsministerium gebeten, im Rahmen der anstehenden Ökopunkteausschusssitzung sowie im EU-Verkehrsministerrat den Kommissionsvorschlag abzulehnen. Ohne eine ausreichende Prüfung dieser entscheidenden Frage, ob tatsächlich die 108 %-Grenze überschritten wurde, hält es der BGL nicht für vertretbar, den betroffenen Unternehmen hohe wirtschaftliche Verluste durch weitere Kürzung ihres Ökopunktekontingents zuzumuten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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