Erneuerbare Energien-Gesetz muss verbessert werden / DBV trägt im Bundestagsausschuss Forderungen zur Biomasse vor
(Bonn) - Die energetische Nutzung von Biomasse ist eindeutig klimaschützend, denn der Ausstoß von klimaerwärmendem Kohlendioxid wird gegenüber dem Einsatz von fossilen Energieträgern kräftig verringert. Im Gegensatz zu fossiler Energie wird bei der Verwendung von Bioenergieträgern wie Holz, Stroh- und Energiepflanzen nur so viel Kohlendioxid freigesetzt wie zuvor durch den Anbau pflanzlicher Biomasse der heutigen Atmosphäre entzogen wurde. Neben dem Klimaschutz helfe die Bioenergieproduktion, Investitionen und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Deutschland habe in diesem weltweiten Wachstumsmarkt einen großen technologischen Vorsprung erlangt. Erneuerbare Energien gehören zu einer erfolgreichen Energiepolitik, die dadurch nicht völlig umgestaltet, sondern weiter entwickelt wird, betont der DBV. Brüche in der Energiepolitik dürfe es dadurch nicht geben.
Die Förderung erneuerbarer Energien müsse als Anschubfinanzierung betrachtet werden, um für eine innovative Technik die Konkurrenzfähigkeit mit anderen Energieträgern zu ermöglichen. Damit Rohstoffpotenziale zur Verstromung mobilisiert werden, ist nach Ansicht des DBV die Biomasse im Erneuerbaren Energie-Gesetz besser zu stellen. Die Anhebung des Bonus für Pflanzen, Pflanzenbestandteile und Gülle auf 6 Cent pro Kilowattstunde sowie seine Ausweitung auf größere Biogasanlagen ist dafür notwendig. Die bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen 2,5 Cent pro Kilowattstunde reichen gegenwärtig noch nicht aus, um Biogasanlagen mit Energiepflanzen und Biomassekraftwerke mit Waldholz betreiben zu können. Derzeit werden Bioenergieanlagen 20 Jahre gefördert, was nach Einschätzung des DBV auch fortzuführen ist, damit die notwendigen Investitionen finanziert werden können. Allein aufgrund der Kreditlaufzeiten könnten im Zeitraum von 15 Jahren, die der Gesetzentwurf vorsieht, keine Projekte realisiert werden.
Der "Brennstoffbonus" muss auf Bioabfälle pflanzlicher Herkunft aus dem landwirtschaftlichen Betrieb erweitert werden, damit zum Beispiel pflanzliche Futterreste oder Schlempe aus Bioethanolanlagen energetisch genutzt werden können. So sind geschlossene Nährstoffkreisläufe über den Weg der Stromgewinnung zu realisieren, denn die Reststoffe aus der energetischen Verwertung können als sehr gut pflanzenverträglicher Dünger auf Ackerflächen ausgebracht werden. Der Vergütungssatz für Anlagen bis 150 Kilowatt muss auch für Altanlagen gelten, fordert der DBV. Andernfalls ist zu befürchten, dass Stoffströme aus bestehenden Altanlagen in Neuanlagen umgeleitet werden und Altanlagen dadurch ihre wirtschaftliche Existenz entzogen wird.
Der DBV fordert eine rasche Umsetzung der Novelle, um den momentanen Investitionsstau und die vorhandene Unsicherheit der Bioenergiebranche endlich aufzuheben. Aufgrund der sich hinauszögernden parlamentarischen Diskussion über die EEG-Novelle hat es bereits einen Abbau von Arbeitsplätzen gegeben und weitere sind gefährdet.
Die Nutzung von Bioenergie geht keineswegs zu Lasten des Anbaus von Nahrungsmitteln. Allein durch die Nutzung des ackerbaulichen Fortschrittes findet eine jährliche Produktionssteigerungen beim Getreide von bis zu 1,5 Prozent statt, wodurch jährlich rund 100.000 Hektar für alternative Nutzungen frei werden. Mit dem Strom einer Biogasanlage aus einem Hektar Mais lassen sich jährlich rund 15 Megawattstunden Strom produzieren, der ausreicht, um fünf Zwei-Personen-Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Der jährliche Zuwachs an ungenutztem Waldholz beträgt zudem rund 20 Millionen Kubikmeter.
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