Pressemitteilung | k.A.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird Selbstbedienungsladen der Subventionsempfänger

(Essen) - Ohne jede öffentliche Beratung hat der Gesetzgeber eine Erhöhung der Subventionen für Strom aus Fotovoltaik beschlossen. Nach dem Beschluss des Bundestages hat auch der Bundesrat diesem Vorhaben am 21. Juni 2002 zugestimmt. Der jetzt geänderte § 8 des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) verdreifacht die Pflichtabnahme von Solarstrom zu weiterhin überhöhten Staatspreisen. Auf den vorgesehenen gesetzlichen Auftrag, eine „Anschlussvergütung unter Berücksichtigung der inzwischen erreichten Kostendegression in der Anlagentechnik“ zu erlassen, hat der Gesetzgeber leider verzichtet.

Die Ausdehnung der Pflichtvergütung von bisher 350 MW auf 1000 MW bei unverändert hohen Zwangsvergütungen von 48 Cent pro Kilowattstunde ignoriert alle Effizienzfortschritte, die beim Betrieb von Solaranlagen bereits erzielt wurden. Ohne jeglichen Kostendruck bei den Empfängern dieser Subventionen wird die Neuregelung zu einem Anstieg der Belastungen um das Dreifache auf ca. 460 Mio. € jährlich führen. Diese Kosten trägt nach der Weiterwälzung durch die Stromlieferanten jeder einzelne Stromverbraucher.

Insbesondere für die im globalen Wettbewerb stehenden stromintensiven Industriebranchen ist eine derartige Erhöhung der Stromkosten nicht länger tragbar. Die Pflichtvergütung für Solarstrom liegt ca. um das Zwanzigfache über dem Strommarktpreis. Diese Mehrkosten gefährden mittlerweile den Fortbestand z.B. der Aluminiumherstellung in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41 45128 Essen Telefon: 0201/810840 Telefax: 0201/8108430

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