Erneuerbare-Energien-Gesetz darf 660.000 energieintensive Arbeitsplätze nicht gefährden
(Essen) - Eine Entlastung von den Kosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsse bereits für Unternehmen eintreten, deren Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung 5 Prozent übersteige. Der in der EEG-Novelle vorgesehene Stromkostenanteil an der Bruttowertschöpfung von 15 Prozent sei viel zu hoch und schließe zu viele Unternehmen aus. Dies fordert im Vorfeld der am 10. Dezember 2003 im Bundeskabinett zu erwartenden Entscheidung über die EEG-Novelle der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft.
Die energieintensiven Unternehmen in Deutschland mit über 660.000 Arbeitnehmern benötigten zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine schnelle und wirksamere Entlastung von den Zusatzkosten für die Förderung der erneuerbaren Energien, anders als dies die geplante Regelung erwarten lässt. Mindestens ebenso wichtig sei aus Sicht des VIK, der die Interessen der energieintensiven Unternehmen in Deutschland vertritt, die Schaffung langfristiger Planungs- und Investitionssicherheit. Die geplante Regelung, wonach die Höhe der Kostenentlastung jeweils am Jahresende neu und damit schwankend festgelegt werde, sei nicht akzeptabel. Vielmehr müsse die EEG-Kostenbelastung auf 0,05 Ct/kWh festgesetzt werden.
Aus demselben Grund müsse auch ein Gesamtförderbetrag für das EEG festgelegt werden. Im Rahmen dieses Gesamtbudgets sei dann eine effiziente Verwendung der Fördermittel etwa über Ausschreibungsverfahren sicher zu stellen. Die derzeit für das novellierte EEG vorgesehene Förderung durch Abnahmepflicht und garantierte Mindestpreise verschaffe den Erzeugern keine Anreize, sich selbst um die Vermarktung ihres Produktes zu kümmern. Hierdurch werde die Integration erneuerbarer Energien in den wettbewerblichen Strommarkt verhindert.
Auch das Nebeneinander von EEG, Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, Ökosteuer und dem zukünftigen Emissionshandelssystem mit Mehrfachbelastungen für die Verbraucher und Doppelförderung für die Begünstigten sei nicht akzeptabel.
Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen
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