Erleichterung im Nachweisgesetz - Luft nach oben bei BĂŒrokratieabbau
(Stuttgart) - Vor zwei Jahren wurde das Nachweisgesetz durch die Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verschĂ€rft - fĂŒr die erhoffte Digitalisierung im Personalwesen ein wesentlicher RĂŒckschritt. Als Teil des BĂŒrokratieentlastungsgesetz BEG IV wurde nunmehr eine Ănderung des Nachweisgesetzes angestrebt. Die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe sieht einen Ănderungsantrag vor, der der Forderung von SĂŒdwesttextil entspricht, die Schriftform durch die Textform im Nachweisgesetz zu ersetzen.
HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Edina Brenner: "Wir begrĂŒĂen den Abbau der ĂŒberflĂŒssigen BĂŒrokratie im Nachweisgesetz. Dass ArbeitsvertrĂ€ge digital vereinbart werden können, ist fĂŒr Unternehmen, bei denen die digitale Personalakte selbstverstĂ€ndlich ist, ein erster wichtiger Schritt. FĂŒr eine echte Entlastung der Unternehmen brauchen wir aber deutlich mehr Schritte in Sachen BĂŒrokratieabbau.”
Bei den Initiativen der Bundesregierung zur EntbĂŒrokratisierung sieht der Verband der baden-wĂŒrttembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie insgesamt noch deutlich Luft nach oben. Auch die ErgĂ€nzung des Nachweisgesetzes ist erst auf groĂen Druck der Wirtschaft erfolgt. SĂŒdwesttextil hat im Dezember 2023 ein Positionspapier dazu veröffentlicht.
Quelle und Kontaktadresse:
SĂŒdwesttextil e.V. - Verband der SĂŒdwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie
TĂŒrlenstr. 6, 70191 Stuttgart
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