Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler: IHK Berlin erinnert an Fristablauf
(Berlin) - Am 31. Dezember 2008 läuft die Übergangsfrist ab, in der Versicherungsvermittler das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren bei der IHK Berlin durchlaufen müssen. Das Erlaubnisverfahren dient der Prüfung der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie der angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Versicherungsvermittlung. Gegebenenfalls muss noch eine Sachkundeprüfung vor der IHK abgelegt werden.
Ab 1. Januar 2009 ist die Versicherungsvermittlung ohne Erlaubnis nicht mehr zulässig. Die IHK schätzt, dass sich noch bis zu eintausend Versicherungsvermittler bis Ende des Jahres registrieren lassen müssen und rät daher, den Antrag jetzt einzureichen, da gegen Ende des Jahres mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Die IHK Berlin bietet auf ihren Internetseiten unter www.ihk-berlin24.de, Dok-Nr. 23541, ausführliche Informationen an. Antragsformulare für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren und für die Anmeldung zur Sachkundeprüfung stehen dort zum Download bereit.
Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK)
Holger Lunau, Pressesprecher
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Telefon: (030) 315100, Telefax: (030) 31510278