Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Erklärung der kommunalen Spitzenverbände zum Änderungsvorschlag zum Kinderschutzgesetz

(Berlin) - Zum neuen Formulierungsvorschlag des Bundesfamilienministeriums zum Kinderschutzgesetz in der Frage von Hausbesuchen durch die Jugendämter erklären die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeisterin Petra Roth (Deutscher Städtetag), Landrat Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag) und Oberbürgermeister Christian Schramm (Deutscher Städte- und Gemeindebund):

"Kinderschutz genießt in den Kommunen oberste Priorität. Die vielen Aktivitäten in den Kommunen belegen dies. Die vom Bundesfamilienministerium jetzt vorgeschlagene geänderte Gesetzesformulierung zu den Hausbesuchen durch die Jugendämter entspricht den Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls. Diese Empfehlungen haben die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge verfasst und vorgelegt. Durch diese Standards lässt sich ein effektiver Kinderschutz durch die Jugendämter gewährleisten.

Es ist richtig, dass nun davon abgesehen wird, die Jugendämter in der Regel zu Hausbesuchen zu verpflichten. Die vom Ministerium vorgesehene Einschränkung, dass ein Hausbesuch durch das Jugendamt nur zu erfolgen hat, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, halten wir für selbstverständlich. Insofern ist eine entsprechende Festlegung im Gesetz unschädlich.

Die kommunalen Spitzenverbände plädieren gleichwohl weiterhin dafür, das Handeln der Jugendämter zum Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung nicht durch eine neue gesetzliche Regelung festzulegen. Die Jugendämter sollten im Rahmen ihrer fachlichen Arbeit vor Ort selbst über die Instrumente entscheiden, die sie für die Einschätzung einer Gefährdung des Kindeswohls einsetzen.

Die Umsetzung des im Jahr 2005 als Paragraph 8 a ins Gesetz aufgenommenen Auftrags der Jugendämter zum Kinderschutz ist in vollem Gange. Eine Gesetzesänderung sollte an dieser Stelle erst dann erfolgen, wenn eine Evaluierung der Regelung erfolgt ist und diese zum Ergebnis haben sollte, dass eine Änderung erforderlich ist."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Pressestelle Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200

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