Erhöhte Brandgefahr: Entstehende Brände können mit Feuerlöschern bekämpft werden
(Berlin) - Aufgrund der anhaltenden Hitze besteht in ganz Deutschland eine erhöhte Brandgefahr. Hierbei handelt es sich nicht nur um Waldbrände, sondern auch um Feuer in der häuslichen Umgebung, die durch Funkenflug oder Leichtsinn entstehen können. Vor diesem Hintergrund weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) darauf hin, dass sich Brände in ihrer Entstehungsphase fast immer mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen lassen.
Einfache Handhabung
Die Handhabung eines Feuerlöschers ist denkbar einfach und in wenigen Minuten für jedermann umzusetzen. Im Brandfall kann daher jeder "erste Hilfe" leisten, größere Sachschäden vermeiden und sogar Menschenleben retten. Wie in jeder Notsituation gilt auch bei einem Brand: Ruhe bewahren, denn hektisches Handeln verhindert überlegtes Reagieren.
Mit der Bedienungsanleitung vertraut machen
Auf jedem Feuerlöscher ist die Bedienungsanleitung in einfachen Worten und Bildern erklärt:
- Löschdüse gezielt auf den Brand richten.
- Sicherung entfernen, den Schlagknopf oder Betätigungsgriff drücken und mit dem
Löschstrahl das Feuer bekämpfen.
- Darauf achten, dass genügend Abstand zu den Flammen besteht.
- Währenddessen, idealerweise von einer anderen Person, über die Notrufnummer
112 die Feuerwehr verständigen.
So ist bereits Hilfe unterwegs, falls das Feuer doch nicht unter Kontrolle zu bringen ist. Außerdem kann die Feuerwehr die mögliche Ursache des Brandes klären und ein Wiederaufflammen des Brandherdes verhindern.
Feuerlöscher nach dem Einsatz unbedingt neu auffüllen lassen
Nach jedem Einsatz muss der Feuerlöscher unbedingt neu aufgefüllt werden - auch dann, wenn er nur teilweise entleert wurde. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Feuer- oder die Hausratversicherung. Und die Wiederauffüllung übernehmen qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe, die man zum Beispiel im Internet unter https://www.bvbf-brandschutz.de findet. Diese bieten auch eine kompetente Beratung bei Neuanschaffungen von Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern an. Außerdem führen sie die regelmäßige sachkundige Prüfung der Geräte durch, die mindestens alle zwei Jahre erfolgen sollte. Denn nur so ist gewährleistet, dass ein Feuerlöscher im Falle eines Falles auch wirklich voll funktionstüchtig ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Dipl.-Verw.wiss. Carsten Wege, Geschäftsführer
Brunnenstr. 156, 10115 Berlin
Telefon: (030) 936 22 86 10, Fax: (030) 936 228610