Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

Erheblicher Handlungsbedarf zum zweiten Baseler Konsultationspapier

(Berlin) – Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Dr. Bernd Lüthje, sieht zum zweiten Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vom 16. Januar 2001 noch erheblichen Handlungsbedarf.


Mit steigendem Eigenkapitalbedarf zu rechnen
Nach wie vor sei es Vorstellung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, dass operationale Risiken zusätzlich zu ermitteln sind und zusätzlich mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Allerdings seien die hierzu im zweiten Konsultationspapier enthaltenen Ausführungen keinesfalls geeignet, den Instituten ausreichende Vorgaben zur Quantifizierung dieser Risiken zu geben. Auch gäben die umfangreichen Papiere bislang keine klaren Vorgaben, in welcher Relation solche Risiken mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Derzeit könnten die Institute nicht annähernd abschätzen, welche Eigenkapital-Belastungen im Einzelfall aus operationalen Risiken künftig auf sie zukommen. Noch gravierender sei, dass dies in ähnlicher Weise für die Eigenkapital-Unterlegung der Kreditrisiken gelte. Auch insoweit seien die Vorgaben in den Papieren unvollständig, da nicht genau ablesbar sei, wieviel Eigenkapital für die Kreditrisiken durch die Banken vorgehalten werden müsse. Die Sorge des VÖB besteht weiterhin, dass künftig die Mindest-Eigenkapital-Anforderungen über den derzeitigen in Höhe von 8 % der gewichteten Kredit-Risikoaktiva liegen werden. Abhängig von der Risikostruktur des jeweiligen Instituts könne es zu wesentlich höheren Anforderungen kommen.

Schließlich seien die mit über 1 000 Einzelpositionen vorgesehenen Veröffentlichungspflichten sehr umfangreich und daraufhin zu überprüfen, ob so weitgehende Veröffentlichungen für Dritte wirklich sinnvoll sind.


Sorge wegen Sicherheiten und langfristigen Krediten
Der VÖB macht sich Sorgen, wie die banküblichen Sicherheiten im internen Rating berücksichtigt werden. Dort sieht der VÖB deutlichen Nachbesserungsbedarf. Denn unter bestimmten Voraussetzungen dürften noch nicht alle in Deutschland banküblichen Sicherheiten grundsätzlich bzw. hinreichend nach den Baseler Vorstellungen anerkannt werden. Einer besonders intensiven Diskussion bedürfe auch die Vorstellung des Baseler Ausschusses, künftig Kredite mit längeren Laufzeiten wegen des darin enthaltenen angeblich höheren Verlustrisikos mit höheren Eigenkapital-Anforderungen zu belegen als kurzlaufende Kredite. Dies sei auch vor dem Hintergrund sehr kritisch zu hinterfragen, dass insgesamt in Deutschland die Laufzeiten der Kredite im internationalen Vergleich eher länger sind, so dass diese Frage auch unter dem Gesichtspunkt des internationalen Wettbewerbs über Eigenkapital-Vorschriften zu beurteilen sei.

Konsultationsfrist zu kurz
Der VÖB hält angesichts des Umfangs und der Komplexität des insgesamt mehr als 500 Seiten umfassenden zweiten Konsultationspapiers die gesetzte Frist zur Stellungnahme bis 31. Mai 2001 für zu kurz. Eine so kurze Frist erschwere der Kreditwirtschaft eine angemessen intensive und konstruktiv kritische Auseinandersetzung mit den teilweise neuen Inhalten dieses zweiten Konsultationspapiers.

Zugleich werde der Konsultationsprozess dadurch erschwert, dass die bereits angesprochenen offenen Fragen parallel hierzu möglichst ebenfalls bis zur Jahresmitte in enger Abstimmung der deutschen Bankenaufsicht und den Verbänden der Kreditwirtschaft zu klären seien. Allerdings müsse die deutsche Kreditwirtschaft alles unternehmen, um diese kurz bemessene Frist voll auszunutzen und möglichst einzuhalten. Den USA dürfe keine Möglichkeit der "early adoption", d. h. der vorzeitigen Inkraftsetzung bestimmter Bestimmungen von Basel II für die international tätigen Banken mit Sitz in den USA, gegeben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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