Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Erhebliche Schwachstellen bei der Essenversorgung armer Kinder über die Kommunen erkannt / Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V.: Wir brauchen eine neue Fehlerkultur

(Berlin) - In Zeiten der Corona-Pandemie wurde von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und allen sonstigen Akteuren Herausragendes zum Schutz unserer Bevölkerung und auch zu ihrer Versorgung geleistet. Und natürlich gab es auch die eine oder andere Schwachstelle, an der noch nachzubessern ist.

So mussten wir feststellen, dass leider die Kinder in den Familien, denen zu Jahresanfang auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten eine kostenlose warme Mittagsmahlzeit für das Jahr 2020 bewilligt worden war und die diese dann in ihrer Tagespflegestelle, Kita oder Schule als staatliche Leistung aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhielten, anscheinend vergessen worden sind.

"Natürlich macht uns traurig, dass es dieses Mal ausgerechnet die Kinder aus so genannten armen Familien die Betroffenen sind, aber was wurde nicht gleichzeitig alles an Positivem bewegt", versucht Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V., eine Tatsache zu vermitteln, die nur schwer vermittelbar ist. Politik und Verwaltung scheinen aber immer dann, wenn ein Fehler oder eine Schwachstelle im System erkannt und benannt wird, all ihre Kraft mehr dem Leugnen oder Finden von Begründungen für ihr Handeln - oder eher Nicht-Handeln - zu widmen, statt einfach das Problem schnellstmöglich zu lösen.

Nein, es dürfte dem Gesetzgeber bei der Regelung des Paragrafen 29 Sozialgesetzbuch II nicht um die gemeinsame Mittagesseneinnahme gegangen sein, sondern um ein warmes Mittagessen für die betroffenen Kinder überhaupt.

Müssen oder sollen sie sich erst mit Hilfe ihrer Eltern zur selben Uhrzeit vor einer Webcam verabreden um dann virtuell gemeinsam ihr Essen vor laufender Kamera einzunehmen und die geforderte gemeinsame Einnahme zu demonstrieren? Oder soll es hingenommen werden, wenn im Falle von Schülerinnen und Schülern darüber hinaus erklärt wird, dass es derzeit ja keine vom Gesetz geforderte schulische Trägerschaft gäbe, weil die Schulen geschlossen seien?

Für die Kosten der Mahlzeiten war und ist der Bund zuständig und nicht die Kommune oder das Land. Warum also überhaupt ein derartiges und u. E. völlig unnötiges und aufwändiges Streiten von Kommen und Ländern um bereits ausgeplante Gelder des Bundes?

Falls irgendeinem Experten in den Kommen oder Ländern diese kinderfreundliche Auslegung von Paragraf 28 Sozialgesetzbuch (SGB) II nicht ausreichen sollte und er glaubt, dass es sich hier um eine erst jetzt erkannte sogenannte planwidrige Regelungslücke handeln könnte, dann hat er diese als solche beim Namen zu nennen und der Bund wäre dann gefordert, diese Lücke umgehend zu schließen. Bis zu einer zusätzlichen oder überarbeiteten Regelung durch den Bund darf aber dennoch das, was zu tun ist, weiter getan werden, solange es verhältnismäßig ist und dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers bei der zukünftigen Regelung entsprechen dürfte. Dies hatte bereits 1972 das Bundesverfassungsgericht in seiner sogenannten Gefangenenpostentscheidung, auch als Lückenregelungs-Entscheidung bekannt geworden, so festgelegt.

"Ich bezweifle stark, dass es der mutmaßliche Wille des Gesetzgebers bei einer Nachbesserung des SGB II sein dürfte, dass Kinder in Pandemiezeiten auf eine Mahlzeit am Tag verzichten müssen oder dass ihre Familien dann mit durchschnittlich 60 bis 80 EUR weniger je Kind (!!!) von ihrer Grundsicherung oder vergleichbaren anderen staatlichen Hilfen auskommen müssen", verdeutlicht Rainer Becker.

"Menschenwürde, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu den Hartz 4-Regelsätzen bereits im Jahr 2010 interpretiert, sieht anders aus", ergänzt er. "Lassen Sie uns endlich mit einer neuen Fehlerkultur beginnen und aufhören, Anklage und Verteidigung zu spielen. "Gerade in der sozialen Arbeit und wenn es um unsere Kinder geht, sollten wir über den Dingen stehen! Lösen Sie einfach wieder die Bestellungen der Essen durch die bekannten und gewohnten Versorger aus und reichen Sie die Kosten hierfür ebenso wie gewohnt wieder beim Bund ein.
"Darüber hinaus haben Familien, die seit Schließung der Einrichtungen ihre Kinder zusätzlich zu verköstigen hatten, rückwirkend einen Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen in derselben Höhe, wie wenn ihre Kinder ihre bewilligte kostenlose Mittagsmahlzeit gehabt hätten. Auch hier muss es doch nicht erst zu unnötigen Klagen vor den zuständigen Gerichten kommen, die ohnehin schon mit ihrer alltäglichen Arbeit genug zu tun haben", appelliert Becker.

Die Eltern der betroffenen Kinder haben ein Recht auf das von ihnen seit einigen Wochen verauslagte Geld.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

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